bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder auch bloß zugeschriebenen Religionszugehörigkeit als Muslim*innen wahrgenommen werden. Im Vergleich zu den Begriffen Islamophobie oder Islamfeindlichkeit
verweist die Bezeichnung antimuslimischer Rassismus
auf das tatsächliche Problem: eine rassistische Vorstellung von Muslim*innen als homogene Gruppe, der bestimmte (zumeist negative) Eigenschaften zugewiesen werden und die als fremd eingeordnet wird.
ist der spezifische Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze
sowie Menschen, die als solche wahrgenommen werden. Jahrhundertealte und tief verankerte Stereotype führen bis heute zu Diffamierung, Ausgrenzung, Entrechtung und Gewalt. Angehörige der Roma-Minderheiten sind auf individueller und institutioneller bzw. struktureller Ebene davon betroffen. Antiziganistische Klischees werden zum Teil romantisiert, dabei beruhen auch vermeintlich positive Vorurteile auf einer rassistischen Pauschalisierung, siehe dazu Philoziganismus. Der Begriff Antiziganismus
ist etabliert, aber zum Teil umstritten.
wird als politische Selbstbezeichnung von vielen asiatisch wahrgenommenen Menschen verwendet. Der Begriff bezieht sich explizit nicht auf bestimmte Länder, Kulturen oder geografische Grenzen. Es ist ein Sammelbegriff, mit dem sich eine Vielzahl Asiatischer Deutscher
gemeinsam positionieren und solidarisieren, um gegen Rassismus und für gesellschaftliche Teilhabe einzutreten. Der Antiasiatische Rassismus
in Zeiten der Corona-Pandemie zeigt dabei lediglich eine Facette existierender Rassismen gegen Asiatische Deutsche
Menschen auf. Als politische Selbstbezeichnung wird der Begriff Asiatische Deutsche und das Adjektiv Asiatisch-Deutsch großgeschrieben.
Weiterführende Begriffe: People of Color, Schwarze Deutsche, Antimuslimischer Rassismus, Migranten, Deutschtürken, Russlanddeutsche, Neue Deutsche
ist negativ konnotiert. Der Begriff wird (eher in der männlichen Form) häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete
als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden und nicht als Schutzsuchende
. Weitere Alternativen: Asylsuchende
,exilierte Menschen
, je nach Status auch Asylberechtigte
, geschützte Personen
uvm.
sind Metaphern, die vor allem in den 1980er und 1990er Jahren verbreitet waren. Sie suggerieren, dass es notwendig sei, die Aufnahme von Geflüchteten zu verhindern – diese werden deshalb Naturkatastrophen gleichgesetzt. Wie die Parole »Das Boot ist voll« werden die oben genannten Begriffe als populistische Floskeln und emotional aufgeladene Angstmacherei kritisiert. Inzwischen werden oft die Varianten Flüchtlingsstrom oder »Flüchtlingswelle« gebraucht, die dieselben Assoziationen wecken. Ein neutrales Schlagwort wäre z. B. Fluchtmigration
.
wären im eigentlichen Wortsinn eher Kritiker*innen der Asylgesetzgebung, wie z.B. der Residenzpflicht für Geflüchtete. Tatsächlich sind »Asylkritiker*in« oder »-gegner*in« oft Euphemismen für diejenigen, die sich rechtsextrem, rechtsradikal oder rassistisch gegen Geflüchtete äußern. Die Begriffe werden häufig als Selbstbezeichnungen von Rechtsextremen
, Rechtsradikalen
oder Rechtspopulist*innen benutzt. Da das Recht auf Asyl im Grundgesetz niedergeschrieben ist, kann dessen vollkommene Ablehnung als verfassungsfeindlich eingestuft werden. In der Berichterstattung können Menschen mit rechtsextremen Positionen als Rechtsextreme
bezeichnet werden. Die Nachrichtenagentur dpa verwendet die Begriffe Asylkritiker/Asylgegner seit Juli 2015 nicht mehr, weil sie beschönigend sind.
Weiterführende Begriffe:
ist ein politisches Schlagwort, das seit den 1980er Jahren vor allem dann verwendet wird, wenn es um eine Einschränkung des Asylrechts geht, ähnlich wie die Begriffe »Asyltourismus« oder »Sozialtourismus«. Gleichzeitig handelt es sich um einen Kampfbegriff von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen, die das Recht auf Asyl an sich infrage stellen wollen. Bereits 2001 wird im Zuwanderungsbericht des Bundesinnenministeriums gefordert, den Begriff nur im Zusammenhang mit Einzelfällen zu verwenden. Ein Recht einzufordern bzw. zu beantragen, ist kein Missbrauch, selbst wenn das Begehren erfolglos bleibt. Missbräuchlich ist erst der Betrugsversuch.
wird in rechtsradikalen und -extremen Kreisen benutzt, um zu behaupten, weiße Deutsche seien von Rassismus durch eingewanderte Menschen, insbesondere Muslim*innen betroffen. Da diesen Minderheiten strukturelle Macht in Deutschland fehlt, trifft der Vorwurf nicht zu, wenn es etwa zu Beleidigungen
oder Mobbing
kommt. Der ideologisch aufgeladene Begriff relativiert tatsächlich existierenden Rassismus, es findet eine Täter-Opfer-Umkehr
statt. Trotzdem taucht der umstrittene Begriff seit 2020 als eigene Kategorie »deutschfeindliche Straftaten« in der Statistik des Innenministeriums über politisch motivierte Kriminalität auf.
Weiterführende Begriffe: Kartoffel-Rassismus
ist eine rassistische Theorie der Neuen Rechten, die davon ausgeht, es gäbe unveränderte kulturelle Identitäten verschiedener Völker und Kulturkreise, die vor Fremden zu schützen seien, um eine »Reinhaltung« der Kulturen zu erreichen. Ein solches Apartheids-System ist in einer globalisierten Welt nicht realistisch. Darüber hinaus wurde die Weiterentwicklung aller Kulturen der Welt vor allem durch Austausch befördert.
ist eine koloniale Fremdbezeichnung, die Schwarze Menschen
und People of Color
als Abweichung von der weißen »Norm« betrachtet und eine vermeintliche Hautfarbe beschreibt. Als rassistische Bezeichnung wird sie von vielen deshalb ebenso abgelehnt, wie der Begriff Dunkelhäutige. Zudem meint »Farbige« im Deutschen nicht das Gleiche, wie in den englischen Selbstbezeichnungen People of Color oder Black and People of Color (BPoC)
ausgesagt wird und ist deshalb nicht synonym verwendbar.
Weiterführende Begriffe: Rassismus, Afrodeutsche, Asiatische Deutsche, Indigene, Latinx, || Schwarze
sind Weltanschauungen, in denen die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen grundlegend abgelehnt werden. Ideologien der Ungleichwertigkeit sind u.a. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Sozialdarwinismus, Chauvinismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit. Sie können sich in Hasskriminalität äußern.
bezeichnet eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Islam und seinen Glaubensrichtungen, sowie gegenüber Menschen muslimischen Glaubens und ihren religiösen Praktiken. Im Gegensatz zu Islamophobie benennt Islamfeindlichkeit
eine aktive Ablehnung, keine diffuse Angst (Phobie, griechisch: Angst). Synonym kann auch der Begriff antimuslimischer Rassismus
verwendet werden, weil er verdeutlicht, dass es dabei weniger um Religionsfragen geht, sondern vielmehr um Ausgrenzung.
beschreibt die theologische, ethische oder politische Kritik am Islam und kann eine Form der Religionskritik sein. In öffentlichen Debatten werden jedoch oft auch antimuslimische
oder islamfeindliche
Äußerungen als Islamkritik bezeichnet, die weniger auf Fakten als auf Ressentiments beruhen und sich pauschal gegen Muslim*innen richten.
entspricht nicht der wörtlichen Übersetzung »Islam-Angst«, sondern ist der wissenschaftliche Begriff für die generelle Ablehnung des Islam und von tatsächlichen oder mutmaßlichen Muslim*innen. Daneben beschreibt Islamophobie
auch die stereotypisierende Darstellung von Muslim*innen (u. a. auf islamfeindlichen Blogs) sowie diskriminierendes Verhalten gegenüber muslimischen Menschen bzw. solchen, die dafür gehalten werden. Gute Alternativen sind Islamfeindlichkeit
und antimuslimischer Rassismus
.
stammt aus der Völkerkunde (19. Jh.) und war eine rassistische Vorstellung homogener Ethnien, die in sich abgeschlossen in bestimmten Regionen leben (siehe auch Ethnopluralismus). Diese Lehre ist längst widerlegt. In einer globalisierten Welt kann von geschlossenen Kulturkreisen nicht ausgegangen werden. Anstatt bspw. von einem unbestimmten »islamischen Kulturkreis« zu sprechen, bietet es sich an, präziser zu formulieren und stattdessen z. B. Muslim*innen arabischer Länder
zu benennen.
Weiterführende Begriffe:
Heimat
ist als Bezeichnung dem Tierreich entlehnt und beruht auf der Rassentheorie. Der Begriff sollte nicht auf Menschen übertragen werden. Ist die Information relevant, kann die Herkunft der Eltern konkret benannt werden. »Mischling« ist nicht gleichbedeutend mit mixed
.
taucht in Medienberichten häufig auf und ist irreführend: Islamist*in zu sein ist nicht verboten, d. h. die Gesinnung ist nicht strafbar. Ungesetzlich sind dagegen islamistisch motivierte Gewalt
und Propaganda für verbotene Organisationen wie den IS. Meist sind also nicht Islamist*innen gemeint, sondern Terrorverdächtige
. Zutreffend könnte zum Beispiel sein: »Die Polizei nahm einen Terrorverdächtigen fest. Die Behörden vermuten, er habe aus islamistischen
/ religiös begründeten Motiven
gehandelt.«
bezeichnet fortwirkende oder neue Formen von Abhängigkeit und Ausbeutung nach dem Ende des formalen Kolonialismus. Demnach werden ehemals kolonisierte Gebiete heute mit neokolonialistischen
Mitteln indirekt von ehemaligen Kolonialmächten beherrscht, u.a. durch finanzielle (z.B. durch Kredite), aber auch politische, technologische, militärische oder kulturelle Abhängigkeiten.
Weiterführende Begriffe:
Kurzform von Neo-Nationalsozialist*in. Neonazis
beziehen sich geistig, politisch sowie in der Symbolik und den Aktionsformen auf den Nationalsozialismus. Die neonazistische Szene pflegt das NS-Erbe sowie Traditionen von SA- und SS-Verbänden. Neonazismus
ist die radikalste und aggressivste Variante des heutigen Rechtsextremismus. Jeder Neonazi ist rechtsextrem
, aber nicht jeder Rechtsextreme
ist Neonazi. Viele Rechtsextreme beziehen sich nicht mehr auf den Nationalsozialismus und sind auch nicht mehr an den typischen Symbolen der 1990er Jahre zu erkennen (Glatze, Stiefel, Bomberjacke). Rassistische oder rechtsextreme Ideologien können in allen Spektren der Gesellschaft herrschen, z. B. bei selbsternannten Asylgegner*innen.
ist in der Kriminaliätsberichterstattung gängig als Bezeichnung für Betroffene von Gewalt oder Diskriminierung. Mit dem Begriff werden allerdings Eigenschaften wie Hilflosigkeit oder Versagen assoziiert. Eine mögliche Alternative ist: Betroffene
.
Weiterführende Begriffe:
ist seit dem Nationalsozialismus (»Rassengesetze«) ein Unwort in Deutschland, das im Sprachgebrauch nicht mehr üblich ist. Dennoch existiert es noch in zahlreichen Gesetzestexten wie dem Grundgesetz (»Niemand darf wegen … seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden.«). Derzeit wird in der Politik debattiert, den Begriff »Rasse« aus dem Grundgesetz zu streichen. In der Berichterstattung taucht er mitunter auf, wenn Rassismus-Debatten
aus den USA wiedergegeben werden. Doch Begriffe wie »Rassenunruhen« (race oder ethnic riots) oder »Rassenbeziehungen« (race relations) sollten nicht wortwörtlich übersetzt werden, weil der Begriff race
in den USA anders als »Rasse« in Deutschland einen Bedeutungswandel durchlaufen hat. Alternativen wären auch Rassismus-Unruhen
oder Unruhen wegen Rassismus-Vorwurf
u. Ä.
dient oft als Beschreibung für die Politik rassistischer Protestparteien. In der Forschung ist umstritten, ob es sich bei Rechtspopulismus um eine Ideologie handelt oder um einen Politikstil von Parteien der radikalen Rechten
(vgl. rechtsradikal
). Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer kritisiert den Begriff »Rechtspopulismus« als verharmlosend und spricht von einem autoritären Nationalradikalimus
. Fest steht: Rechtspopulist*innen arbeiten mit Gegensätzen, die von einem »reinen Volk« sowie einer »korrupten (politischen) Elite« ausgehen und mit einem Nationalismus, bei dem Eingewanderte, insbesondere Geflüchtete, als Eindringlinge und Bedrohung dargestellt werden. Vertreter*innen des Rechtspopulismus bzw. Rechtsradikale
treten oft als vermeintliche Hüter*innen der demokratischen Ordnung auf.
Geht es um Zugehörigkeit, Teilhabe und Rassismus, ist immer öfter von Weißen die Rede. Häufig herrscht das Missverständnis, es ginge dabei um eine Hautfarbe. Tatsächlich meint weiß
eine gesellschaftspolitische Norm und Machtposition und wird deshalb in wissenschaftlichen Text oft klein und kursiv geschrieben. Der Begriff wird als Gegensatz zu People of Color und Schwarzen Menschen verwendet. Dabei müssen sich z.B. weiße Deutsche
nicht selbst als weiß oder privilegiert fühlen.
(griech. xeno, fremd) bezeichnet die ablehnende Haltung gegenüber einer Gruppe, die als fremd wahrgenommen wird, aber nicht automatisch fremd sein muss, wie zum Beispiel Afrodeutsche oder Muslim*innen. Xenophobie ist eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit
.