benennt lt. Verfassungsschutz Bestrebungen, die sich gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichheit der Menschen richten und universelle Menschenrechte ablehnen. Die ethnische Zugehörigkeit von Menschen wird in einem verfassungsfeindlichen, rechtsextremen Weltbild höher bewertet und individuellen Rechte treten zugunsten »volksgemeinschaftlicher« Konstrukte zurück. Weitere wesentliche Bestandteile sind neben Rassismus auch Antisemitismus und ein autoritäres Staatsverständnis.1 Oft wird damit lediglich das veraltete Bild typischer Neonazis der 1990er Jahre (Glatze, Stiefel, Bomberjacke) verbunden. Es gibt aber auch in der Mitte der Gesellschaft Menschen mit rechtsextremer und/oder neonazistischer Gesinnung. So können mit dem verallgemeinernden Begriff Rechtsextreme auch Asylgegner*innen gemeint sein. Ebenfalls können manche Aussagen von Politiker*innen als rechtsextrem eingeschätzt werden.
Weiterführende Begriffe: Ausländerhass/FremdenfeindlichkeitExtremismus, Hassverbrechen/Hasskriminalität, Islamfeindlichkeit, Neue Rechte, Rechtspopulismus, Rechtsradikal, Xenophobie

  1. Bundesamt für Verfassungsschutz, Glossar “Rechtsextremismus”