wurde von der Fachkommission Integrationsfähigkeit1der Bundesregierung eingebracht, um den recht weit gefassten und inzwischen stigmatisierenden Begriff »Migrationshintergrund« abzulösen. Eingewanderte und ihre Nachkommen sind dem Vorschlag der Fachkommission nach nur Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind und ihre Kinder, wenn beide Elternteile eigene Einwanderungserfahrungen haben. Wie in anderen Einwanderungsländern üblich, soll ausschlaggebend sein, ob die Menschen tatsächlich eingewandert sind. Ihre Nationalität ist dabei nachrangig (anders als bei Menschen mit Migrationshintergrund).

Weiterführende Begriffe: Einwanderer, Menschen mit internationaler Geschichte, Kinder nichtdeutscher HerkunftsspracheMenschen aus Einwandererfamilien, Wurzeln, mit griechischen etc.

  1. Bericht der Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit »Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten«, 2021, S. 218 ff.: