wären im eigentlichen Wortsinn eher Kritiker*innen der Asylgesetzgebung, wie z.B. der Residenzpflicht für Geflüchtete. Tatsächlich sind »Asylkritiker*in« oder »-gegner*in« oft Euphemismen für diejenigen, die sich rechtsextrem, rechtsradikal oder rassistisch gegen Geflüchtete äußern. Die Begriffe werden häufig als Selbstbezeichnungen von Rechtsextremen
, Rechtsradikalen
oder Rechtspopulist*innen benutzt. Da das Recht auf Asyl im Grundgesetz niedergeschrieben ist, kann dessen vollkommene Ablehnung als verfassungsfeindlich eingestuft werden. In der Berichterstattung können Menschen mit rechtsextremen Positionen als Rechtsextreme
bezeichnet werden. Die Nachrichtenagentur dpa verwendet die Begriffe Asylkritiker/Asylgegner seit Juli 2015 nicht mehr, weil sie beschönigend sind.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Geschützte Personen, Abschiebung, Asyl und Flüchtlingsschutz, Bürgerlich