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Migration

Armutszuwander*in

wird in der männlichen Form oft als abfällige Bezeichnung für Menschen aus Südosteuropa verwendet, teils auch als Synonym für Rom*nja, die im Zuge der EU-Freizügigkeit nach Deutschland kommen. Die große Mehrheit der Menschen, die aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien eingewandert sind, geht jedoch einer Arbeit nach oder studiert. Es handelt sich daher überwiegend um eine – für Deutschland profitable – Arbeitseinwanderung bzw. Arbeitszuwanderung. Bei »Armutsmigration« wird vor allem eine vermeintliche Einwanderung in die Sozialsysteme betont, die gesetzlich aber ausgeschlossen ist.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, AsylmissbrauchFremdarbeiterRomaSintiWirtschaftsflüchtlingZuwanderer

Aufnahmegesellschaft

wird häufig als Synonym für Deutsche ohne Migrationshintergrund verwendet, wirkt dabei jedoch ausgrenzend, da Eingewanderte und ihre Nachkommen auch zu den Aufnehmenden gehören. Ein klärender Zusatz, wie multikulturelle oder plurale Aufnahmegesellschaft wäre sinnvoll, damit deutlich wird: Es sind die rund 83 Millionen1 Bürger*innen in Deutschland gemeint.
Weiterführende Begriffe: Autochthone Deutsche, BiodeutscheEinwanderungsgesellschaftHerkunftsdeutscheIntegrationMehrheitsgesellschaft

Aussiedler*innen / Spätaussiedler*innen

sind deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und mit etwa 2,8 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik 1. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben“ und die „aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt” wurden, auch “noch Jahrzehnte nach Kriegsende”2 (Quelle BAMF). In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen.

Weiterführende Begriffe: Migrant*innenNeubürger*inNeue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen

Deutsche Staatsangehörigkeit

erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. fünfjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.

Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone DeutscheBundesrepublikaner, Deutsche,  Einheimische

Displaced Persons

(DPs) engl. für Vertriebene. Die UN bezeichnen Personen als displaced people, die wegen bewaffneter Auseinandersetzungen, Menschenrechtsverletzungen, natürlicher oder menschlich verursachter Katastrophen gezwungen wurden, ihren Heimatort zu verlassen, aber keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben; im Sinne der UN sind DPs Binnenflüchtlinge. Als historischer Begriff in der deutschen Geschichte bezieht er sich vor allem auf ehemalige KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen nach dem Zweiten Weltkrieg.

Weiterführende Begriffe: Heimatlose Flüchtlinge, Flüchtlinge, Vertriebene

Doppelte Staatsangehörigkeit

Das Fachwort dafür ist Mehrstaatigkeit und beschreibt den Besitz von zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Dazu kommt es z. B., wenn ein Kind nach dem Abstammungsprinzip automatisch die unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten beider Elternteile erhält. Bis 2024 sollte bei Einbürgerungen in Deutschland Mehrstaatigkeit vermieden werden, es gab allerdings viele Ausnahmen: z. B. für EU-Bürger*innen, Schweizer*innen, US-Amerikaner*innen, Argentinier*innen etc. Von 2000 bis 2024 erhielten auch in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche, allerdings galt die Optionspflicht. Mit einem neuen Gesetz vom 27.06.2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit generell ermöglicht worden1. Bei der Beschreibung von Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft ist es sinnvoll, ihren Lebensmittelpunkt zu betonen, also z. B. Türkei-Deutsche statt Deutsch-Türk*innen etc., ähnlich wie bei Russlanddeutschen.

Weiterführende Begriffe: Aussiedler / Spätaussiedler, Bindestrich-Deutsche, Einbürgerung, Deutsche Staatsangehörigkeit, Deutsch-Türk*in, Russlanddeutsche

Einbürgerung

ist der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Unterschieden wird zwischen Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung. Anspruch auf eine Einbürgerung hat, wer die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt (z.B. mindestens fünfJahre Aufenthalt, Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialhilfe und Bürgergeld, seit 2024 auch das »Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung«).1 Sind nicht alle Voraussetzungen gegeben, kann eine Einbürgerungsbehörde trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben, wenn z. B. ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht (bspw. bei Profi-Sportler*innen) und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.

Weiterführende Begriffe: Bundesrepublikaner, doppelte Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, NeubürgerNeue DeutscheOptionspflichtPassdeutsche

Einwanderungsgesellschaft

beschreibt Deutschland als Einwanderungsland: Menschen wandern ein und werden Teil der heimischen Bevölkerung. Da aber längst nicht alle, die kommen, ihr Leben lang bleiben (wollen) und außerdem viele Deutsche ins Ausland ziehen, kann auch von einer Migrationsgesellschaft gesprochen werden.
Weiterführende Begriffe: Einwanderer und ihre NachkommenMehrheitsgesellschaftMenschen mit Migrationshintergrund

Gescheiterte Integration

wird häufig als Ursache für Jugendkriminalität und andere Probleme genannt. Dabei wird oft unterstellt, dass zum Beispiel Verstöße gegen Gesetze und Normen begangen werden, weil die deutsche Gesellschaftsordnung abgelehnt und stattdessen einer vermeintlich archaischen Einwandererkultur mit eigenen Regeln gefolgt wird. Meist sind jedoch andere Ursachen zu finden, wie mangelnde Chancengleichheit oder Bildungsgerechtigkeit, soziale Benachteiligung etc.
Weiterführende Begriffe: Abschiebung, Integrationsverweigerer, Mehrheitsgesellschaft, Parallelgesellschaft

Integration

ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Migrant*innen fällt und als Bringschuld der Einwander*innen gemeint ist. Wissenschaftler*innen dagegen verwenden ihn, um Sachverhalte zu beschreiben, wie Teilhabe und Zugang zu Arbeit oder Bildung. In diesem Sinn ist bspw. von Integrationspolitik oder Integrationsprojekten die Rede. In Politik und Berichterstattung kommen oft Formulierungen wie gescheiterte oder »gelungene Integration« vor; ebenso wie bei der Übertragung auf Personen (Integrationsverweiger*in) werden gesellschaftliche Probleme dadurch individualisiert und kulturalisiert. Alternativen: Teilhabe, Chancengleichheit, Inklusion.
Weiterführende Begriffe: AusländerEinwanderungsgesellschaftMehrheitsgesellschaftParallelgesellschaft

Integrationsverweiger*in

steht für die diffuse Vorstellung, dass Eingewanderte die deutsche Gesellschaft, ihre Werte und Gesetze ablehnen würden. War früher noch die Rede von Menschen mit »Integrationsbedarf« und »Integrationsproblemen«, wurden daraus später »Integrationsunfähige« oder »Integrationsunwillige« und danach »Integrationsverweiger*innen«. Daran wird deutlich, dass Menschen aus eingewanderten Familien oft eine willentliche und aktive Abgrenzung unterstellt wird, was jedoch sehr selten der Fall ist. Studien verweisen dagegen auf einen Mangel an ChancengleichheitBildungsgerechtigkeit und fehlende oder erschwerte Möglichkeiten zur Partizipation.
Weiterführende Begriffe: EinbürgerungGescheiterte IntegrationIntegrationParallelgesellschaft

Mehrheitsgesellschaft

ist ein gängiger Begriff, der missverständlich ist. Eigentlich müsste es heißen: Mehrheitsbevölkerung, also die von gut 61 Millionen1 Deutschen ohne Migrationshintergrund. In einem faktischen Einwanderungsland funktionieren Bezeichnungen wie »die deutsche Gesellschaft« oder »die Gesellschaft in Deutschland« nicht als Synonym für Deutsche ohne Einwanderungsbezug , sondern müssen die plurale deutsche Gesellschaft adressieren. Da es inzwischen nicht mehr nur um Mehrheitsverhältnisse, sondern viel mehr um Machtverhältnisse geht, spricht man heute auch von Dominanzgesellschaft.
Weiterführende Begriffe: AufnahmegesellschaftAutochthone DeutscheEinheimischeEinwanderungsgesellschaft, Marginalisierung, Wir

Mischehe

beruht als Begriff auf der Rassentheorie und wurde vor allem im Zuge der »Rassenhygiene« zur Zeit des Nationalsozialismus verwendet. Gute Alternativen sind binationale oder ggf. interreligiöse Ehe.
Weiterführender Begriff: Mischling

Optionspflicht

Seit 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit in der Regel auch die deutsche. Bis 2024 galt dabei für die Kinder von Drittstaatsangehörigen die Optionspflicht: Zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag mussten sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Mit einem neuen Gesetz von 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit generell ermöglicht und die Optionspflicht abgeschafft worden1.
Weiterführende Begriffe: DeutscheDeutsche StaatsangehörigkeitEinbürgerungPassdeutsche

Parallelgesellschaft

ist ein Schlagwort, das Anfang der 2000er Jahre in der Debatte um Muslim*innen in Deutschland populär wurde. Der Begriff ist inhaltlich diffus und wird verbunden mit vermeintlich gescheiterter Integration. Er zeichnet ein Bild homogener Minderheiten, die sich räumlich, sozial und kulturell von der Mehrheitsbevölkerung abschotten.1 Ihnen wird »Integrationsunwilligkeit« unterstellt, ohne zu berücksichtigen, dass für Integration die gesamte Gesellschaft verantwortlich ist. Zudem ist für einen hohen Anteil von Einwander*innen in manchen Stadtteilen oft eher der Wohnungsmarkt ursächlich als ein Hang zu innerethnischen Nachbarschaften.
Weiterführende Begriffe: AusländerkriminalitätClan, Integrationsverweigerer, IslamisierungÜberfremdung

Postmigrantisch

wurde von der Berliner Theaterintendantin Shermin Langhoff geprägt und setzt sich zunehmend durch1. Postmigrantisch steht für den Prozess, die Gesellschaft nach erfolgter Einwanderung mitzugestalten. Wird Deutschland als Einwanderungsgesellschaft akzeptiert, werden Kategorien wie deutsch / nicht-deutsch bedeutungslos. Es gilt, die herrschenden (Miss-)Verhältnisse gemeinsam neu zu verhandeln.

Weiterführende Begriffe: Menschen mit internationaler Geschichte, Menschen mit Migrationshintergrund, Eingewanderte und ihre (direkte) Nachkommen

Vertriebene

sind deutsche Staatsangehörige oder sog. deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und ihre Nachkommen, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verloren haben. Auch Aussiedler*innen gelten gesetzlich als Vertriebene. Beide Gruppen haben, ebenso wie Spätaussiedler*innen, einen rechtlichen Anspruch darauf, aus Ländern des ehemaligen Ostblocks in Deutschland aufgenommen zu werden. In der Bundesrepublik bekommen sie in der Regel automatisch die sog. Statusdeutscheneigenschaft und sind somit keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: AsylsuchendeDisplaced Persons (DPs)GeflüchteteHeimatlose Flüchtlinge

Willkommenskultur

ist zur Standardvokabel in der Asyldebatte geworden. Gemeint ist meistens das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die sich für Geflüchtete einsetzen und damit eine Willkommenskultur schaffen. Vorher war Willkommenskultur eher ein politisches Leitbild für die multikulturelle Aufnahmegesellschaft in der Integrationspolitik. So wurden z. B. in Hamburg oder Stuttgart städtische »Welcome-Center« für Einwander*innen eröffnet.
Weiterführende Begriffe: AufnahmegesellschaftEinwanderungsgesellschaft

Xenophilie

ist das Gegenteil von Xenophobie und beschreibt eine Neigung zu fremden Dingen oder Menschen. Beides ist allerdings eine Kategorisierung in »fremd« und »nicht fremd«.
Weiterführende Begriffe: Othering, Philosemitismus

Xenophobie

(griech. xeno, fremd) bezeichnet die ablehnende Haltung gegenüber einer Gruppe, die als fremd wahrgenommen wird, aber nicht automatisch fremd sein muss, wie zum Beispiel Afrodeutsche oder Muslim*innen. Xenophobie ist eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Der Begriff wird kritisiert, weil »Phobie« wörtlich übersetzt Angst bedeutet, es bei Xenophobie aber nicht um eine natürliche Angst geht, sondern um Feindlichkeit und Hass.
Weiterführende Begriffe: Fremdenfeindlichkeit, Hassverbrechen, Hasskriminalität, Ideologien der UngleichwertigkeitIslamophobie, Neonazi, Othering, RassismusRechtsextremismus, Überfremdung, Xenophilie