wird in der männlichen Form oft als abfällige Bezeichnung für Menschen aus Südosteuropa verwendet, teils auch als Synonym für Rom*nja, die im Zuge der EU-Freizügigkeit nach Deutschland kommen. Die große Mehrheit der Menschen, die aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien eingewandert sind, geht jedoch einer Arbeit nach oder studiert. Es handelt sich daher überwiegend um eine – für Deutschland profitable – Arbeitseinwanderung
bzw. Arbeitszuwanderung. Bei »Armutsmigration« wird vor allem eine vermeintliche Einwanderung in die Sozialsysteme betont, die gesetzlich aber ausgeschlossen ist.
wird häufig als Synonym für Deutsche ohne Migrationshintergrund verwendet, wirkt dabei jedoch ausgrenzend, da Eingewanderte und ihre Nachkommen auch zu den Aufnehmenden gehören. Ein klärender Zusatz, wie multikulturelle
oder plurale Aufnahmegesellschaft
wäre sinnvoll, damit deutlich wird: Es sind die rund 83 Millionen Bürger*innen in Deutschland gemeint.
sind deutsche »Volkszugehörige« und mit etwa 4,5 Millionen Menschen die größte eingewanderte Gruppe in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (und die) noch Jahrzehnte nach Kriegsende aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit massiv verfolgt« wurden. In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: Migrant*innen, Neubürger*in, Neue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen
erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit, Optionspflicht). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. achtjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.
Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone Deutsche, Bundesrepublikaner, Deutsche, Einheimische
(DPs) engl. für Vertriebene. Die UN bezeichnen Personen als displaced people
, die wegen bewaffneter Auseinandersetzungen, Menschenrechtsverletzungen, natürlicher oder menschlich verursachter Katastrophen gezwungen wurden, ihren Heimatort zu verlassen, aber keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben; im Sinne der UN sind DPs Binnenflüchtlinge
. Als historischer Begriff in der deutschen Geschichte bezieht er sich vor allem auf ehemalige KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen nach dem Zweiten Weltkrieg.
Weiterführende Begriffe: Heimatlose Flüchtlinge, Flüchtlinge, Vertriebene
Das Fachwort dafür ist Mehrstaatigkeit
und beschreibt den Besitz von zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Dazu kommt es z.B., wenn ein Kind nach dem Abstammungsprinzip automatisch die unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten beider Elternteile erhält. Bei Einbürgerungen in Deutschland soll Mehrstaatigkeit vermieden werden, es gibt allerdings viele Ausnahmen: z.B. für EU-Bürger*innen, Schweizer*innen, US-Amerikaner*innen, Argentinier*innen etc. Seit 2000 erhalten auch in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche (siehe Optionspflicht). Um Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft
zu benennen, ist es sinnvoll, ihren Lebensmittelpunkt zu betonen, also z.B. Turko-Deutsche,
oder Türkei-Deutsche
statt Deutsch-Türk*innen, Greco-Deutsche,
statt Deutsch-Griech*innen etc. ähnlich wie bei Russlanddeutschen.
Weiterführende Begriffe: Aussiedler / Spätaussiedler, Bindestrich-Deutsche, Einbürgerung, Deutsche Staatsangehörigkeit, Deutsch-Türk*in, Russlanddeutsche
ist der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Unterschieden wird zwischen Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung. Anspruch auf eine Einbürgerung
hat, wer die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt (z.B. mindestens acht Jahre Aufenthalt, Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, seit 2020 auch eine »Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse«). Sind nicht alle Voraussetzungen gegeben, kann eine Einbürgerungsbehörde trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben, wenn z.B. ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht (bspw. bei Profi-Sportler*innen) und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.
Weiterführende Begriffe: Bundesrepublikaner, doppelte Staatsbürgerschaft, deutsche Staatsangehörigkeit, Neubürger, Neue Deutsche, Optionspflicht, Passdeutsche
beschreibt Deutschland als Einwanderungsland
: Menschen wandern ein und werden Teil der heimischen Bevölkerung. Da aber längst nicht alle, die kommen, ihr Leben lang bleiben (wollen) und außerdem viele Deutsche ins Ausland ziehen, kann auch von einer Migrationsgesellschaft
gesprochen werden.
wird häufig als Ursache für Jugendkriminalität und andere Probleme genannt. Dabei wird oft unterstellt, dass zum Beispiel Verstöße gegen Gesetze und Normen begangen werden, weil die deutsche Gesellschaftsordnung abgelehnt und stattdessen einer vermeintlich archaischen Einwandererkultur mit eigenen Regeln gefolgt wird. Meist sind jedoch andere Ursachen zu finden, wie mangelnde Chancengleichheit
oder Bildungsgerechtigkeit
, soziale Benachteiligung etc.
ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Migrant*innen fällt und als Bringschuld der Einwander*innen gemeint ist. Wissenschaftler*innen dagegen verwenden ihn, um Sachverhalte zu beschreiben, wie Teilhabe und Zugang zu Arbeit oder Bildung. In diesem Sinn ist bspw. von Integrationspolitik oder Integrationsprojekten die Rede. In Politik und Berichterstattung kommen oft Formulierungen wie gescheiterte oder »gelungene Integration« vor; ebenso wie bei der Übertragung auf Personen (Integrationsverweiger*in) werden gesellschaftliche Probleme dadurch individualisiert und kulturalisiert. Alternativen: Teilhabe
, Chancengleichheit
.
steht für die diffuse Vorstellung, dass Eingewanderte die deutsche Gesellschaft, ihre Werte und Gesetze ablehnen würden. War früher noch die Rede von Menschen mit »Integrationsbedarf« und »Integrationsproblemen«, wurden daraus später »Integrationsunfähige« oder »Integrationsunwillige« und danach »Integrationsverweiger*innen«. Daran wird deutlich, dass Menschen aus eingewanderten Familien
oft eine willentliche und aktive Abgrenzung unterstellt wird, was jedoch sehr selten der Fall ist. Studien verweisen dagegen auf einen Mangel an Chancengleichheit
, Bildungsgerechtigkeit
und fehlende oder erschwerte Möglichkeiten zur Partizipation
.
ist ein gängiger Begriff, der missverständlich ist. Eigentlich müsste es heißen: Mehrheitsbevölkerung
, also die von gut 61 Millionen Deutschen ohne Migrationshintergrund. In einem faktischen Einwanderungsland funktionieren Bezeichnungen wie »die deutsche Gesellschaft« oder »die Gesellschaft in Deutschland« nicht als Synonym für Deutsche ohne Einwanderungsbezug.
beruht als Begriff auf der Rassentheorie und wurde vor allem im Zuge der »Rassenhygiene« zur Zeit des Nationalsozialismus verwendet. Gute Alternativen sind binationale
oder ggf. interreligiöse
Ehe.
Seit 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit in der Regel auch die deutsche. Dabei wurde jedoch für die Kinder von Drittstaatsangehörigen die Optionspflicht eingeführt: Zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag mussten sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2014 entfällt dieser Entscheidungszwang für junge Leute mit doppelter Staatsangehörigkeit, die mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, sechs Jahre hier zur Schule gingen oder einen Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland gemacht haben. Es bleibt also kompliziert.
ist ein Schlagwort, das Anfang der 2000er Jahre in der Debatte um Muslim*innen in Deutschland populär wurde. Der Begriff ist inhaltlich diffus und wird verbunden mit vermeintlich gescheiterter Integration. Er zeichnet ein Bild homogener Minderheiten, die sich räumlich, sozial und kulturell von der Mehrheitsbevölkerung abschotten. Ihnen wird »Integrationsunwilligkeit« unterstellt, ohne zu berücksichtigen, dass für Integration die gesamte Gesellschaft verantwortlich ist. Zudem ist für einen hohen Anteil von Einwander*innen in manchen Stadtteilen oft eher der Wohnungsmarkt ursächlich als ein Hang zu innerethnischen Nachbarschaften.
wurde von der Berliner Theaterintendantin Shermin Langhoff geprägt und setzt sich zunehmend durch. Postmigrantisch
steht für den Prozess, die Gesellschaft nach erfolgter Einwanderung mitzugestalten. Wird Deutschland als Einwanderungsgesellschaft
akzeptiert, werden Kategorien wie deutsch / nicht-deutsch bedeutungslos. Es gilt, die herrschenden (Miss-)Verhältnisse gemeinsam neu zu verhandeln.
Weiterführende Begriffe: Menschen mit internationaler Geschichte, Menschen mit Migrationshintergrund, Eingewanderte und ihre (direkte) Nachkommen
sind deutsche Staatsangehörige oder sog. deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und ihre Nachkommen, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verloren haben. Auch Aussiedler*innen gelten gesetzlich als Vertriebene
. Beide Gruppen haben, ebenso wie Spätaussiedler*innen, einen rechtlichen Anspruch darauf, aus Ländern des ehemaligen Ostblocks in Deutschland aufgenommen zu werden. In der Bundesrepublik bekommen sie in der Regel automatisch die sog. Statusdeutscheneigenschaft und sind somit keine Ausländer*innen.
ist zur Standardvokabel in der Asyldebatte geworden. Gemeint ist meistens das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die sich für Geflüchtete einsetzen und damit eine Willkommenskultur schaffen. Vorher war Willkommenskultur eher ein politisches Leitbild für die multikulturelle Aufnahmegesellschaft
in der Integrationspolitik. So wurden z. B. in Hamburg oder Stuttgart städtische »Welcome-Center« für Einwander*innen eröffnet. Kritisiert wird der Begriff in diesem Zusammenhang z. B. vom Medienwissenschaftler Alexander Kissler, der darauf verweist, dass sich das Wort »Willkommen« nur auf den kurzen Vorgang des Kommens beziehe, also keinen sich verstetigenden Zustand bezeichnen könne.
ist das Gegenteil von Xenophobie und beschreibt eine Neigung für fremde Dinge oder Menschen. Beides setzt eine Kategorisierung in »fremd« und »nicht fremd« voraus.
(griech. xeno, fremd) bezeichnet die ablehnende Haltung gegenüber einer Gruppe, die als fremd wahrgenommen wird, aber nicht automatisch fremd sein muss, wie zum Beispiel Afrodeutsche oder Muslim*innen. Xenophobie ist eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit
.