sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte ||Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der ||Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der ||Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch ||Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: ||Asylsuchende, ||Asylbewerber, ||Geflüchtete, ||Bleiberecht, ||Duldung, ||Flüchtlinge, ||Geschützte Personen