Archiv

Überfremdung

ist ein politisches Schlagwort, das von Rechtsextremen und teils auch in der Politik verwendet wird. Es dient meist als Argument gegen die multikulturelle Gesellschaft in Deutschland, z. B. in Debatten um den Bau von Moscheen. Dahinter steckt häufig eine völkisch-nationalistische Vorstellung, in der als nicht deutsch empfundene Menschen und ihre Kultur eine Gefahr für die »deutsche Identität«, das »Volk« oder die innere Sicherheit Deutschlands sind. Dass die Bundesrepublik bspw. wirtschaftlich von Einwanderung profitiert und sie sich demografisch positiv auswirkt, wird dabei ausgeblendet. »Überfremdung« wurde bereits 1993 zum Unwort des Jahres gewählt.1
Weiterführende Begriffe: christlich-jüdisch, Ethnopluralismus, Gescheiterte IntegrationIntegrationIntegrationsverweiger*in, Islamisierung, Kulturbereicherer, Kulturkreis, NeonaziParallelgesellschaft, Rechtsradikal

Ultraorthodoxe Juden*Jüdinnen

ist eine Fremdbezeichnung für all jene orthodoxen Juden*Jüdinnen, die in geschlossenen Gemeinschaften, geschlechtergetrennt und nach strengen Regeln leben. Sie sind nicht berufstätig. Die Männer studieren lebenslang die Thora und werden meistens von Spenden oder in Israel durch den Staat finanziert. Die meisten von ihnen leben in den USA und in Israel.
Weiterführende Begriffe: konservatives Judentum, liberales Judentum, Neo-Orthodoxie, Orthodoxes Judentum

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

(umF) Bezeichnung für Schutzsuchende, die noch nicht volljährig sind und ohne sorgeberechtigte Begleitung aus ihrem Heimatland fliehen. Von den weltweit knapp 60 Millionen Geflüchteten, die es 2015 weltweit gab, sind laut UN-Flüchtlingshilfe etwa 50 Prozent unter 18 Jahre alt. Europäisches Recht schreibt vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besonders geschützt werden, wozu etwa der gesetzlich garantierte sofortige Zugang zu Schule und Ausbildung gehört. In der Praxis wird allerdings Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen der Schulbesuch teils monatelang verwehrt. Seit Ende 2015 werden allein geflüchtete Kinder und Jugendliche – wie Erwachsene – über eine Quotenregelung bundesweit verteilt. Grundlage dafür ist das »Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher«, in dem bspw. die umstrittenen medizinischen Verfahren zur Alterseinschätzung weiterhin als Möglichkeit zur Schätzung des Alters vorgesehen sind.
Weiterführender Begriff: Dublin-Verfahren