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Mehrheitsgesellschaft

ist ein gängiger Begriff, der missverständlich ist. Eigentlich müsste es heißen: Mehrheitsbevölkerung, also die von gut 61 Millionen1 Deutschen ohne Migrationshintergrund. In einem faktischen Einwanderungsland funktionieren Bezeichnungen wie »die deutsche Gesellschaft« oder »die Gesellschaft in Deutschland« nicht als Synonym für Deutsche ohne Einwanderungsbezug , sondern müssen die plurale deutsche Gesellschaft adressieren. Da es inzwischen nicht mehr nur um Mehrheitsverhältnisse, sondern viel mehr um Machtverhältnisse geht, spricht man heute auch von Dominanzgesellschaft.
Weiterführende Begriffe: AufnahmegesellschaftAutochthone DeutscheEinheimischeEinwanderungsgesellschaft, Marginalisierung, Wir

Menschen mit internationaler Geschichte

ist eine weitere Alternativformulierung, die im Workshop »Was heißt hier Migrationshintergrund?« beim Diversity-Day 2014 von Heidelberger*innen zusammen mit den NdM entwickelt wurde. Der Begriff berücksichtigt, dass nicht alle Menschen mit ihren Familien eingewandert sind. Er ist umgekehrt auch verwendbar für Standard-Deutsche, also Menschen ohne internationale Geschichte.
Weiterführende Begriffe: Eingewanderte und ihre Nachkommen, Menschen aus Einwandererfamilien, Ausländer, Menschen mit MigrationshintergrundMigranten, Einwanderer, Zuwanderer

Deutsche Staatsangehörigkeit

erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. fünfjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.

Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone DeutscheBundesrepublikaner, Deutsche,  Einheimische

Niqab

ist ein Gesichtsschleier, der nur die Augen freilässt. Ein Niqab wird teils in Verbindung mit einem langen, meist schwarzen mantelähnlichen Umhang getragen (z.B. in Saudi-Arabien, Jemen, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar). In anderen arabischen Ländern heißt dieser Mantel oder Umhang Abaya, im Iran Tschador.
Weiterführende Begriffe: BurkaHijabKopftuchKopftuchträgerin

Imam*in

ist das arabische Wort für die Person, die vorne steht/vorsteht. In deutschen Medien ist damit meist die religiöse Führung islamischer Gemeinden oder ein*e Vorbeter*in gemeint, obwohl die Vorbeter*innen in türkischen Gemeinden i.d.R. Hoca heißen. Zu den Aufgaben von Imam*innen in Deutschland gehören, neben dem Vorbeten und Predigen, die religiöse Unterweisung für Kinder und Erwachsene, die Seelsorge und der interreligiöse Dialog. Andere Begriffe für dieses Amt sind Scheikh und Murshid. Frauen können z. B. als weibliche HocaMurshida, Weize oder Sheika einer islamischen Gemeinde vorstehen oder Funktionen religiöser Autoritäten ausüben (Koraninterpretation, Erstellung von Rechtsgutachten); Imaminnen beten meistens nur weiblichen Gläubigen vor.

Weiterführende Begriffe:

Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

ist die wichtigste völkerrechtliche Vereinbarung darüber, wer als Flüchtling anerkannt wird und damit internationalen Schutz genießt. Das »Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge«, wie die GFK eigentlich heißt, wurde 1951 verabschiedet. Mittlerweile haben über 100 Staaten die GFK unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Im deutschen Aufenthaltsrecht ist festgelegt, dass nicht abgeschoben werden darf, wer die Flüchtlingsdefinition der GFK erfüllt.

Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Flüchtlingsschutz

Asyl

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.1

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete

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