sind nach statistischer Definition
• in Deutschland lebende Ausländer*innen,
• eingebürgerte Deutsche,
• in Deutschland geborene Kinder mit deutschem Pass, bei denen sich der Migrationshintergrund von mindestens einem Elternteil ableitet,
• Spätaussiedler*innen und ihre Nachkommen.
Zunächst wurde »Personen mit Migrationshintergrund« in der Verwaltungs- und Wissenschaftssprache verwendet. Doch als durch Einbürgerungen und das neue Staatsangehörigkeitsrecht von 2000 der Begriff Ausländer*innen nicht mehr zutraf, um Eingewanderte und ihre Nachkommen
zu beschreiben, ging die Formulierung auch in die Umgangssprache ein (siehe auch Einbürgerung und Doppelte Staatsbürgerschaft). Heute wird der Begriff oft als stigmatisierend empfunden, weil damit mittlerweile vor allem (muslimische) »Problemgruppen« assoziiert werden. Das Statistische Bundesamt erwägt 2022 eine neue Kategorie und Bezeichnung einzuführen. Weitere Alternativen: Menschen aus eingewanderten Familien
oder Menschen mit internationaler Geschichte
.