bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Ausweisung, Dublin-Verfahren, Flüchtlinge
Wird kein Asyl und keine Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt, kann für Asylsuchende ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, wenn Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer Abschiebung besteht. So geschützte Personen erhalten den nationalen subsidiären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte nach europäischem Recht.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Duldung, Geflüchtete, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern
so lange wohnen, bis ihre Asylverfahren endgültig abgeschlossen sind. Danach sollen sie auf zugewiesene Wohnorte verteilt oder direkt abgeschoben werden können. Es wird kritisiert, dass Asylverfahren oft viele Monate lang dauern und die Menschen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können. Auch sei in diesen Einrichtungen keine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung gewährleistet.
Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl, Zuwander*innen, Vertriebene, Flüchtlinge
sind abwertende Bezeichnungen, die aussagen sollen, dass Asylsuchende
vor allem aus wirtschaftlicher Not fliehen und damit das Grundrecht auf Asyl ausnutzen würden. Besonders oft werden Menschen aus den Maghreb-Staaten sowie Rom*nja als vermeintliche Armutsflüchtlinge bezeichnet, die jedoch oft fliehen, weil sie starker Diskriminierung ausgesetzt sind. Wenn Menschen tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen einreisen, kann auch von Arbeitseinwanderung
gesprochen werden.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, Asylanten, Asylantenschwemme
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete
sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen
ist negativ konnotiert. Der Begriff wird (eher in der männlichen Form) häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete
als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden und nicht als Schutzsuchende
. Weitere Alternativen: Asylsuchende
,exilierte Menschen
, je nach Status auch Asylberechtigte
, geschützte Personen
uvm.
Weiterführende Begriffe: Asylmissbrauch, Asylantenschwemme, Flüchtlingsstrom, Wirtschaftsflüchtling
sind Metaphern, die vor allem in den 1980er und 1990er Jahren verbreitet waren. Sie suggerieren, dass es notwendig sei, die Aufnahme von Geflüchteten zu verhindern – diese werden deshalb Naturkatastrophen gleichgesetzt. Wie die Parole »Das Boot ist voll« werden die oben genannten Begriffe als populistische Floskeln und emotional aufgeladene Angstmacherei kritisiert. Inzwischen werden oft die Varianten Flüchtlingsstrom oder »Flüchtlingswelle« gebraucht, die dieselben Assoziationen wecken. Ein neutrales Schlagwort wäre z. B. Fluchtmigration
.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylanten, Armutszuwanderer
Während »Scheinasylant« und »Asylschmarotzer« heutzutage vor allem Begrifflichkeiten der rechtsextremen Szene sind, findet sich die Bezeichnung »Asylbetrüger« teilweise auch in journalistischen Medien. So wurden bspw. Geflüchtete
bezeichnet, die sich angeblich als Syrer*innen ausgeben würden, um ihre Chance auf Asyl zu erhöhen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière behauptete im Oktober 2015, 30 Prozent aller Flüchtlinge, die sich als Syrer*innen ausgeben würden, seien gar keine. Für diese Zahl fehlte allerdings jeglicher Beleg.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, Asylmissbrauch
sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchende*r
. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie bereits. Alternative Begriffe: Geflüchtete
oder Schutzsuchende
.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geflüchtete
wären im eigentlichen Wortsinn eher Kritiker*innen der Asylgesetzgebung, wie z.B. der Residenzpflicht für Geflüchtete. Tatsächlich sind »Asylkritiker*in« oder »-gegner*in« oft Euphemismen für diejenigen, die sich rechtsextrem, rechtsradikal oder rassistisch gegen Geflüchtete äußern. Die Begriffe werden häufig als Selbstbezeichnungen von Rechtsextremen
, Rechtsradikalen
oder Rechtspopulist*innen benutzt. Da das Recht auf Asyl im Grundgesetz niedergeschrieben ist, kann dessen vollkommene Ablehnung als verfassungsfeindlich eingestuft werden. In der Berichterstattung können Menschen mit rechtsextremen Positionen als Rechtsextreme
bezeichnet werden. Die Nachrichtenagentur dpa verwendet die Begriffe Asylkritiker/Asylgegner seit Juli 2015 nicht mehr, weil sie beschönigend sind.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Geschützte Personen, Abschiebung, Asyl und Flüchtlingsschutz, Bürgerlich
ist ein politisches Schlagwort, das seit den 1980er Jahren vor allem dann verwendet wird, wenn es um eine Einschränkung des Asylrechts geht, ähnlich wie die Begriffe »Asyltourismus« oder »Sozialtourismus«. Gleichzeitig handelt es sich um einen Kampfbegriff von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen, die das Recht auf Asyl an sich infrage stellen wollen. Bereits 2001 wird im Zuwanderungsbericht des Bundesinnenministeriums gefordert, den Begriff nur im Zusammenhang mit Einzelfällen zu verwenden. Ein Recht einzufordern bzw. zu beantragen, ist kein Missbrauch, selbst wenn das Begehren erfolglos bleibt. Missbräuchlich ist erst der Betrugsversuch.
Weiterführende Begriffe: Asylbetrüger*in, Asylkritiker/Asylgegner, Armutszuwanderer, Asylantenschwemme, Ausländerkriminalität, Schlepper*innen/Schleuser*innen, Wirtschaftsflüchtling
wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff Flüchtlinge gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR ist ein*e Asylsuchende*r
aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte*r
gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigte*r aber noch nicht erhalten hat.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geflüchtete
ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Ausländerkriminalität, Illegale Migrant*innen