bezeichnet nach internationalem Recht das Prinzip, nach dem ein Flüchtling nicht in einen unsicheren Staat ausgewiesen werden darf.
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Bleiberecht, Duldung, Subsidiärer Schutz, Sichere Herkunftsländer
bezeichnet nach internationalem Recht das Prinzip, nach dem ein Flüchtling nicht in einen unsicheren Staat ausgewiesen werden darf.
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