wird als Alternativbegriff für Flüchtlinge verwendet, weil damit die als kleinmachend und teils abwertend empfundene Endung »-ling« umgangen wird und die Menschen als aktive Subjekte beschrieben werden. Da es sich um keinen juristischen Begriff handelt, ist er bei der Berichterstattung in vielen Fällen einsetzbar: geflüchtete Menschen
können auch jene sein, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus haben. Allerdings richtet sich genau dagegen auch eine Kritik am Begriff: Flüchtling ist ein durch die Genfer Flüchtlingskonvention juristisch geschützter Begriff. Weitere Alternativen: Schutzsuchende
, Exilierte
, Asylsuchende
(ggf. Geschützte Personen
).
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Subsidiärer Schutz