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Asyl

Geflüchtete

wird als Alternativbegriff für Flüchtlinge verwendet, weil damit die als kleinmachend und teils abwertend empfundene Endung »-ling« umgangen wird und die Menschen als aktive Subjekte beschrieben werden. Da es sich um keinen juristischen Begriff handelt, ist er bei der Berichterstattung in vielen Fällen einsetzbar: geflüchtete Menschen können auch jene sein, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus haben. Allerdings richtet sich genau dagegen auch eine Kritik am Begriff: Flüchtling ist ein durch die Genfer Flüchtlingskonvention juristisch geschützter Begriff. Weitere Alternativen: SchutzsuchendeExilierte, Asylsuchende (ggf. Geschützte Personen).

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und FlüchtlingsschutzBleiberechtDe-facto-FlüchtlingeSubsidiärer Schutz

Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

ist die wichtigste völkerrechtliche Vereinbarung darüber, wer als Flüchtling anerkannt wird und damit internationalen Schutz genießt. Das »Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge«, wie die GFK eigentlich heißt, wurde 1951 verabschiedet. Mittlerweile haben über 100 Staaten die GFK unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Im deutschen Aufenthaltsrecht ist festgelegt, dass nicht abgeschoben werden darf, wer die Flüchtlingsdefinition der GFK erfüllt.

Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Flüchtlingsschutz

Geschützte Personen

bezeichnet alle Menschen, die unter AsylschutzFlüchtlingsschutz, Subsidiärem Schutz und Abschiebungsverbot stehen.

Weiterführende Begriffe: BleiberechtDuldungFlüchtlingeGeflüchtete, Genfer Flüchtlingskonvention