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AnkER-Zentrum

abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern so lange wohnen, bis ihre Asylverfahren endgültig abgeschlossen sind. Danach sollen sie auf zugewiesene Wohnorte verteilt oder direkt abgeschoben werden können. Es wird kritisiert, dass Asylverfahren oft viele Monate lang dauern und die Menschen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können. Auch sei in diesen Einrichtungen keine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung gewährleistet.

Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl, Zuwander*innen, Vertriebene, Flüchtlinge

Asyl

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.1

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete

Ausweisung

ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.

Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und FlüchtlingsschutzAusländerkriminalitätIllegale Migrant*innen

Bleibeperspektive

Der Begriff soll die Kategorisierung von Asylsuchenden in solche mit guter/günstiger Bleibeperspektive und jene mit schlechter/geringer Bleibeperspektive zulassen. Letztere sind Menschen aus Ländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich niedriger Schutzquote. Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive erhalten einen schnelleren Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Die Einteilung in »gute« und »schlechte« Schutzsuchende läuft einem Grundgedanken des Asylrechts, der individuellen Prüfung der Fluchtgründe, zuwider.

Weiterführende Begriffe: Abschiebung, Einwander*innen, Geflüchtete

Duldung

betrifft Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, von deren Abschiebung jedoch vorübergehend abgesehen wird, weil ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht oder eine Abschiebung nicht möglich ist (zum Beispiel, weil in dem Herkunftsland Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben). Durch die Duldung wird der Aufenthalt zwar nicht rechtmäßig, aber es entfällt die Strafbarkeit wegen »illegalen Aufenthalts«.

Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Illegale Migrant*innen

Freiwillige Ausreise / Rückkehr

ist ein beschönigender Begriff für die Ausreise bzw. Rückkehr, die Asylsuchenden nahe gelegt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lehnen sie ab, muss nach spätestens 30 Tagen die Abschiebung erfolgen.
Weiterführende Begriffe: Ausweisung

Remigration

meint als populistische Parole die Ausweisung oder Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund oder Geflüchteten aus Deutschland. Die Forderung wird von Rechtsradikalen und Rechtsextremen erhoben, als Mittel gegen die pluralistische Einwanderungsgesellschaft. Dahinter steht oftmals die Verschwörungstheorie, es sei ein geplanter »Bevölkerungsaustausch« oder eine »Umvolkung« im Gange, die umgekehrt werden müsste.
Weiterführende Begriffe: Ethnopluralismus , Neue Rechte, Rechtspopulismus

Sichere Herkunftsländer

sind Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse angenommen wird, »dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet« (Art. 16a GG). Die Einstufung erfolgt nicht einheitlich durch die EU, sondern nur durch die jeweiligen Regierungen der EU-Staaten und fällt unterschiedlich aus. Deshalb wäre durch die Bundesregierung als sicher eingestufte Herkunftsländer eine zwar lange, aber treffendere Bezeichnung. Asylgesuche von Geflüchteten aus Ländern, die als sicher gelten, werden schneller bearbeitet und in der Regel abgelehnt. Asylsuchende haben nur eine Woche Zeit, Widerspruch einzulegen und können innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung abgeschoben werden.
Weiterführende Begriffe: Abschiebung, Sichere Drittstaaten