beschreibt radikale politisch-ideologische Positionen, die die Grundwerte unserer freiheitlichen Demokratie nicht generell in Frage stellen. Man kann Radikalismus als eine Art legale Vorstufe zum Extremismus betrachten. Radikale
haben zum Ziel unsere Gesellschaftsordnung grundlegend zu verändern, bewegen sich dabei aber noch innerhalb der Grenzen der Verfassung. »In einem lebendigen demokratischen Diskurs haben auch radikale Ansichten ihren Platz«, heißt es laut Verfassungsschutz.1
Weiterführende Begriffe: Dschihadismus, Islamismus, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rechtsradikal
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Auftrag und Arbeitsweise. Verfassung schützen.