wurden männliche wie weibliche Arbeitseinwander*innen
genannt, die seit den 1950er Jahren durch bilaterale Verträge zur Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland kamen. Im Wort »Gast« schwang mit, dass die Eingewanderten
nicht bleiben sollten. Der Begriff ist inzwischen veraltet, wird manchmal aber noch zur Selbstbezeichnung gebraucht, z.B. als »Gastarbeiterkind«. Die wissenschaftliche Literatur ist dazu übergegangen, ihn mit dem Zusatz »sogenannte Gastarbeiter« zu versehen.
Weiterführende Begriffe: Ausländer, Drittstaatsangehörige, Einwanderer und ihre Nachkommen, Fremdarbeiter*in, Menschen aus Einwandererfamilien, Menschen mit Migrationshintergrund