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Abschiebung

bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.

Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Ausweisung, Dublin-Verfahren, Flüchtlinge

AnkER-Zentrum

abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern so lange wohnen, bis ihre Asylverfahren endgültig abgeschlossen sind. Danach sollen sie auf zugewiesene Wohnorte verteilt oder direkt abgeschoben werden können. Es wird kritisiert, dass Asylverfahren oft viele Monate lang dauern und die Menschen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können. Auch sei in diesen Einrichtungen keine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung gewährleistet.

Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl, Zuwander*innen, Vertriebene, Flüchtlinge

Ausweisung

ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.

Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und FlüchtlingsschutzAusländerkriminalitätIllegale Migrant*innen

Displaced Persons

(DPs) engl. für Vertriebene. Die UN bezeichnen Personen als displaced people, die wegen bewaffneter Auseinandersetzungen, Menschenrechtsverletzungen, natürlicher oder menschlich verursachter Katastrophen gezwungen wurden, ihren Heimatort zu verlassen, aber keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben; im Sinne der UN sind DPs Binnenflüchtlinge. Als historischer Begriff in der deutschen Geschichte bezieht er sich vor allem auf ehemalige KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen nach dem Zweiten Weltkrieg.

Weiterführende Begriffe: Heimatlose Flüchtlinge, Flüchtlinge, Vertriebene

Freiwillige Ausreise / Rückkehr

ist ein beschönigender Begriff für die Ausreise bzw. Rückkehr, die Asylsuchenden nahe gelegt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lehnen sie ab, muss nach spätestens 30 Tagen die Abschiebung erfolgen.
Weiterführende Begriffe: Ausweisung

Remigration

meint als populistische Parole die Ausweisung oder Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund oder Geflüchteten aus Deutschland. Die Forderung wird von Rechtsradikalen und Rechtsextremen erhoben, als Mittel gegen die pluralistische Einwanderungsgesellschaft. Dahinter steht oftmals die Verschwörungstheorie, es sei ein geplanter »Bevölkerungsaustausch« oder eine »Umvolkung« im Gange, die umgekehrt werden müsste. Der Begriff hat 2024 neue Bekanntheit erlangt, nachdem durch eine Correctiv-Recherche an die Öffentlichkeit gelangt war, dass im November ein geheimes Treffen Rechtsextremer in Potsdam stattgefunden hat1. Bei diesem Treffen wurden Deportationspläne für migrantische Menschen und Andersdenkende besprochen und unter dem Schlagwort »Remigration« geführt. Das Bekanntwerden des Treffens hat zu den größten Demonstrationen und Bürger*innen-Protesten seit dem Mauerfall geführt. Der Begriff wurde von Medien oft unkritisch übernommen.

Weiterführende Begriffe: Ethnopluralismus , Neue Rechte, Rechtspopulismus