bezeichnet den Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlingsschutz und Feststellungen eines Abschiebungsverbotes innerhalb eines Zeitraums, bezogen auf die Gesamtzahl dieser Entscheidungen im betreffenden Zeitraum. Außerdem gibt es den Fachbegriff Gesamtschutzquote. Damit wird der prozentuale Anteil solcher Entscheidungen über Personen aus einem bestimmten Herkunftsland in einem festgelegten Zeitraum beschriebene. In den Medien ist oft nur von einer »Schutzquote« die Rede. Dieser Begriff ist aber unscharf, weil er sich sowohl auf die Gesamtschutzquote, als auch auf die Asylanerkennungsquote beziehen kann.
Weiterführende Begriffe: Obergrenze