ist die wichtigste völkerrechtliche Vereinbarung darüber, wer als Flüchtling anerkannt wird und damit internationalen Schutz genießt. Das »Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge«, wie die GFK eigentlich heißt, wurde 1951 verabschiedet. Mittlerweile haben über 100 Staaten die GFK unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Im deutschen Aufenthaltsrecht ist festgelegt, dass nicht abgeschoben werden darf, wer die Flüchtlingsdefinition der GFK erfüllt.
Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Flüchtlingsschutz