wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Darüber hinaus gibt es subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote für Geflüchtete. Einen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland haben nur politisch Verfolgte, so wäre z. B. ein Bürgerkrieg allein kein Asylgrund, aber ein Grund für subsidiären Schutz.
Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Kontingentflüchtlinge, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge