beschreibt jene Gruppen der Bevölkerung, die in Deutschland durch Bund und Länder einen besonderen Schutz und eine spezifische Förderung erhalten. Neben den deutschen Sinti*zze und Rom*nja
sind auch die Lausitzer Sorb*innen, die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe als nationale Minderheit
anerkannt. Angehörige der nationalen Minderheiten sind deutsche Staatsangehörige, unterscheiden sich aber von der Mehrheitsbevölkerung durch eine eigene Sprache, Kultur, Geschichte und Identität, die sie bewahren. Im Gegensatz zu den anderen Gruppen leben die deutschen Sinti*zze und Rom*nja nicht in angestammten Siedlungsgebieten, sondern im ganzen Bundesgebiet.
Weiterführende Begriffe: Bekenntnisfreiheit, Minderheitenrat, Minderheitensekretariat