ist ein feststehender Begriff im Asylverfahren. Er besagt, dass anerkannte Flüchtlinge (Geschützte Personen) ihre Ehepartner*innen und Kinder nach Deutschland holen können und diese dann ebenfalls ein Aufenthaltsrecht bekommen. Voraussetzungen dafür sind z.B. ausreichender Wohnraum und die Möglichkeit, den Lebensunterhalt für die Familie sichern zu können. Nachziehende Ehepartner*innen müssen in der Regel einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Mit dem sog. Asylpaket II, das Anfang 2016 in Kraft trat, wurde der Familiennachzug allerdings stark eingeschränkt.
Weiterführender Begriff: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge