taucht in Medienberichten häufig auf und ist irreführend: Islamist*in zu sein ist nicht verboten, d. h. die Gesinnung ist nicht strafbar. Ungesetzlich sind dagegen islamistisch motivierte Gewalt
und Propaganda für verbotene Organisationen wie den IS. Meist sind also nicht Islamist*innen gemeint, sondern Terrorverdächtige
. Zutreffend könnte zum Beispiel sein: »Die Polizei nahm einen Terrorverdächtigen fest. Die Behörden vermuten, er habe aus islamistischen
/ religiös begründeten Motiven
gehandelt.«
Weiterführende Begriffe: Dschihadismus, Dschihadist, Fundamentalist, Islamisierung, Pop-Dschihadismus, Radikaler Islam, radikale Muslime, Salafismus, Salafisten