von Jungen (arab. Khitan), wird von vielen Muslim*innen als religiöse Pflicht angesehen und ist weitgehend etablierte Praxis. Sie wird im Laufe der Kindheit vor der Pubertät durchgeführt. Mit der Beschneidung werden Jungen rituell in der islamischen Gemeinschaft sozialisiert. In Deutschland ist die Beschneidung seit 2012 gesetzlich geregelt; laut § 1631d des BGB ist sie erlaubt, wenn sie »nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt« wird.
Weiterführende Begriffe: Beschneidung, jüdische