ist der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Unterschieden wird zwischen Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung. Anspruch auf eine Einbürgerung
hat, wer die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt (z.B. mindestens fünfJahre Aufenthalt, Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialhilfe und Bürgergeld, seit 2024 auch das »Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung«).1 Sind nicht alle Voraussetzungen gegeben, kann eine Einbürgerungsbehörde trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben, wenn z. B. ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht (bspw. bei Profi-Sportler*innen) und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.
Weiterführende Begriffe: Bundesrepublikaner, doppelte Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, Neubürger, Neue Deutsche, Optionspflicht, Passdeutsche