existierte schon vor der NS-Zeit als abwertende Zuschreibung für Menschen am Rande der Gesellschaft. Während der Zeit des Nationalsozialismus bezeichnete der Begriff Menschen, die sich nicht in die nationalsozialistische Gemeinschaft einfügten und bildete somit die Grundlage für das NS-Regime, Menschen unterschiedlichster Gruppen aus willkürlichen Gründen zu deportieren.1 Erst 2020 wurden die Betroffenen als Opfer anerkannt und haben seitdem Anspruch auf Entschädigung.2 Heute wird der Begriff manchmal fälschlicherweise übernommen, ohne den nationalsozialistisch belasteten Hintergrund zu kennen. Er wird häufig als Ausdruck für unsoziales, unfreundliches oder boshaftes Verhalten auf individueller Ebene verwendet. Das Konzept wird weiter eingesetzt, um Menschen abzuwerten und sozial auszugrenzen, v. a. auf Basis klassistischer Kategorien wie Armut oder Arbeitslosigkeit.3
- Gernot Jochheim: “Gemeinschaftsfremde” und Kranke. Bundeszentrale für politische Bildung, 2016
- Peter Bratenstein: “Asoziale” und “Berufsverbrecher” – Die verleugneten Nazi-Opfer. SWR2, 2024
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