ist ein Verteilungsschlüssel, der die Aufteilung von Flüchtlingen in die Bundesländer regelt. Mit ihm wird jährlich neu festgelegt, wie viele Schutzsuchende ein Bundesland aufnimmt. Die Verteilung richtet sich nach den Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung).
Weiterführende Begriffe: Asyl, Geschützte Personen