erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. fünfjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.
Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone Deutsche, Bundesrepublikaner, Deutsche, Einheimische