sind abwertende Bezeichnungen, die aussagen sollen, dass Asylsuchende
vor allem aus wirtschaftlicher Not fliehen und damit das Grundrecht auf Asyl ausnutzen würden. Besonders oft werden Menschen aus den Maghreb-Staaten sowie Rom*nja als vermeintliche Armutsflüchtlinge bezeichnet, die jedoch oft fliehen, weil sie starker Diskriminierung ausgesetzt sind. Wenn Menschen tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen einreisen, kann auch von Arbeitseinwanderung
gesprochen werden.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, Asylanten, Asylantenschwemme
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete
ist negativ konnotiert. Der Begriff wird (eher in der männlichen Form) häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete
als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden und nicht als Schutzsuchende
. Weitere Alternativen: Asylsuchende
,exilierte Menschen
, je nach Status auch Asylberechtigte
, geschützte Personen
uvm.
Weiterführende Begriffe: Asylmissbrauch, Asylantenschwemme, Flüchtlingsstrom, Wirtschaftsflüchtling
wären im eigentlichen Wortsinn eher Kritiker*innen der Asylgesetzgebung, wie z.B. der Residenzpflicht für Geflüchtete. Tatsächlich sind »Asylkritiker*in« oder »-gegner*in« oft Euphemismen für diejenigen, die sich rechtsextrem, rechtsradikal oder rassistisch gegen Geflüchtete äußern. Die Begriffe werden häufig als Selbstbezeichnungen von Rechtsextremen
, Rechtsradikalen
oder Rechtspopulist*innen benutzt. Da das Recht auf Asyl im Grundgesetz niedergeschrieben ist, kann dessen vollkommene Ablehnung als verfassungsfeindlich eingestuft werden. In der Berichterstattung können Menschen mit rechtsextremen Positionen als Rechtsextreme
bezeichnet werden. Die Nachrichtenagentur dpa verwendet die Begriffe Asylkritiker/Asylgegner seit Juli 2015 nicht mehr, weil sie beschönigend sind.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Geschützte Personen, Abschiebung, Asyl und Flüchtlingsschutz, Bürgerlich
ist ein politisches Schlagwort, das seit den 1980er Jahren vor allem dann verwendet wird, wenn es um eine Einschränkung des Asylrechts geht, ähnlich wie die Begriffe »Asyltourismus« oder »Sozialtourismus«. Gleichzeitig handelt es sich um einen Kampfbegriff von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen, die das Recht auf Asyl an sich infrage stellen wollen. Bereits 2001 wird im Zuwanderungsbericht des Bundesinnenministeriums gefordert, den Begriff nur im Zusammenhang mit Einzelfällen zu verwenden. Ein Recht einzufordern bzw. zu beantragen, ist kein Missbrauch, selbst wenn das Begehren erfolglos bleibt. Missbräuchlich ist erst der Betrugsversuch.
Weiterführende Begriffe: Asylbetrüger*in, Asylkritiker/Asylgegner, Armutszuwanderer, Asylantenschwemme, Ausländerkriminalität, Schlepper*innen/Schleuser*innen, Wirtschaftsflüchtling