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Rechtsextremismus

benennt lt. Verfassungsschutz Bestrebungen, die sich gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichheit der Menschen richten und universelle Menschenrechte ablehnen. Die ethnische Zugehörigkeit von Menschen wird in einem verfassungsfeindlichen, rechtsextremen Weltbild höher bewertet und individuelle Rechte treten zugunsten »volksgemeinschaftlicher« Konstrukte zurück. Weitere wesentliche Bestandteile sind neben Rassismus auch Antisemitismus und ein autoritäres Staatsverständnis.1 Oft wird damit lediglich das veraltete Bild typischer Neonazis der 1990er Jahre (Glatze, Stiefel, Bomberjacke) verbunden. Es gibt aber auch in der Mitte der Gesellschaft Menschen mit rechtsextremer und/oder neonazistischer Gesinnung. So können mit dem verallgemeinernden Begriff Rechtsextreme auch Asylgegner*innen gemeint sein. Ebenfalls können manche Aussagen von Politiker*innen als rechtsextrem eingeschätzt werden. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt, einige Landesverbände sind gesichert rechtsextremistisch2 3.

Weiterführende Begriffe: Ausländerhass/FremdenfeindlichkeitExtremismus, Hassverbrechen/Hasskriminalität, Islamfeindlichkeit, Neue Rechte, Rechtspopulismus, Rechtsradikal, Xenophobie

Rechtsradikal

beschreibt eine zum Extremen neigende politisch-ideologische Einstellung, weit rechts der Mitte des politischen Spektrums. Oft verfolgen radikale Rechte nationalistische und anti-liberale Ziele, um echte oder angebliche Probleme zu beseitigen und gesellschaftliche Verhältnisse grundlegend zu ändern.1 Dabei stellen Rechtsradikale die Grundwerte unserer freiheitlichen Demokratie nicht generell in Frage – im Gegensatz zu Rechtsextremen, die klar verfassungsfeindlich sind (vgl. Radikalismus, Extremismus).
Weiterführende Begriffe: Rechtspopulismus