ist ein feststehender Begriff im Asylverfahren. Er besagt, dass anerkannte Flüchtlinge (Geschützte Personen) ihre Ehepartner*innen und Kinder nach Deutschland holen können und diese dann ebenfalls ein Aufenthaltsrecht bekommen. Voraussetzungen dafür sind z.B. ausreichender Wohnraum und die Möglichkeit, den Lebensunterhalt für die Familie sichern zu können. Nachziehende Ehepartner*innen müssen in der Regel einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Mit dem sog. Asylpaket II, das Anfang 2016 in Kraft trat, wurde der Familiennachzug allerdings stark eingeschränkt.
Weiterführender Begriff: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer »Rasse«, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte
nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (bspw. Eindringling, Schönling, Schädling etc.). Dazu kommt, dass der Begriff kein Geschlecht hat und die Menschen außerdem auf einen kleinen Teil ihrer Biografie, also nur auf ihre Flucht, reduziert werden. Alternative Begriffe: Geflüchtete
, Schutzsuchende
oder ggf. Geschützte Personen
.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz
ist ein häufig benutztes Schlagwort in der Asyldebatte
. Es sagt aus, dass es eine Krise wegen geflüchteten Menschen gebe und weist die Verantwortung den Schutzsuchenden zu, anstatt die Ursachen für Probleme z.B. im Versagen deutscher Politik oder Strukturen zu suchen. Entsprechend kann stattdessen auch von einer Krise der Asylpolitik
oder neutraler von Fluchtmigration
oder Fluchtbewegung
die Rede sein.
Weiterführende Begriffe:Flüchtlingsstrom, -zustrom, -welle, Asylkritiker*in / Asylgegner*in, Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Darüber hinaus gibt es subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote für Geflüchtete. Einen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland haben nur politisch Verfolgte, so wäre z. B. ein Bürgerkrieg allein kein Asylgrund, aber ein Grund für subsidiären Schutz.
Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Kontingentflüchtlinge, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
sind Metaphern, mit denen die Einreise
von Geflüchteten
beschrieben wird. Sie vermitteln das Bild eines Naturphänomens, das sich seinen Weg nach Deutschland bahnt oder das Land überschwemmt. Der Begriff suggeriert, dass die Politik machtlos einer Naturgewalt ausgesetzt ist und weist damit den Schutzsuchenden
selbst die Verantwortung für asylpolitische oder strukturelle Probleme bei ihrer Aufnahme in Deutschland zu. Journalistisch angemessener ist es, konkrete Zahlen zu nennen oder neutral von Fluchtmigration
zu sprechen.
Weiterführender Begriff: Asylantenstrom
ist ein beschönigender Begriff für die Ausreise bzw. Rückkehr, die Asylsuchenden nahe gelegt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lehnen sie ab, muss nach spätestens 30 Tagen die Abschiebung erfolgen.
Weiterführende Begriffe: Ausweisung