autochthon kommt aus dem Griechischen und bedeutet sinngemäß eingeboren, alteingesessen. Autochthone Deutsche könnte dazu dienen, Deutsche ohne Migrationshintergrund aktiv zu benennen, hat allerdings als kaum bekanntes Fremdwort wenig Aussicht, sich durchzusetzen.
Weiterführende Begriffe: Allochthone, Biodeutsche, Einheimische, Herkunftsdeutsche, Standarddeutsche, Weiße Deutsche
					
		
  
            
							
							
							
						  
						
										
						
				
							 
									                                    	    
	    		            			            	                                                                                            
		steht für deutsche Staatsangehörige. Als Adjektiv oder Substantiv sollte der Begriff nicht dazu dienen, eine ethnische Zugehörigkeit und damit nur die standarddeutsche Bevölkerung zu beschreiben. Denn: Jede*r fünfte Deutsche hat einen Migrationshintergrund. Und ihr Anteil wächst: Seit dem Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen (in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit).
Weiterführende Begriffe: Autochthone Deutsche, Biodeutsche, Standard-Deutsche, Deutsche ohne Migrationshintergrund, Einheimische
					
		
  
            
							
							
							
						  
						
										
						
				
							 
									                                    	    
	    		            			            	                                                                                            
		ist der korrekte Gegensatz zu Menschen mit Migrationshintergrund. Ist nur von Deutschen die Rede, sind Deutsche mit Migrationshintergrund schließlich selten mitgemeint.
Weiterführende Begriffe: Autochthone Deutsche, Biodeutsche, Bundesrepublikaner*in,  Einheimische, Othering, Standard-Deutsche, Weiße Deutsche
					
		
  
            
							
							
							
						  
						
										
						
				
							 
									                                    	    
	    		            			            	                                                                                            
		erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. fünfjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.
Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone Deutsche, Bundesrepublikaner, Deutsche,  Einheimische
					
		
  
            
							
							
							
						  
						
										
						 
						
										
						
				
							 
									                                    	    
	    		            			            	                                                                                            
		ist umstritten. Wer allerdings »Deutsche mit türkischer Herkunft« sagt, müsste konsequenterweise auch Deutsche mit deutscher Herkunft, sprich Herkunftsdeutsche sagen.
Weiterführende Begriffe: Autochthone Deutsche, Standard-Deutsche, Biodeutsche, Copyright-Deutsche, Deutsche ohne Migrationshintergrund, Einheimische