sind ursprünglich nord-, mittel- und osteuropäische Juden*Jüdinnen mit gemeinsamer religiöser Tradition und Kultur. Der Begriff wurde im 9. Jh. von eingewanderten Juden*Jüdinnen für das deutschsprachige Gebiet geprägt und breitete sich von dort aus. Heute bilden Aschkenasim die größte Gruppe im Judentum.
Weiterführende Begriffe: Sephardim , Misrachim
sind deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und mit etwa 2,8 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik . Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben“ und die „aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt” wurden, auch “noch Jahrzehnte nach Kriegsende” (Quelle BAMF). In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: Migrant*innen, Neubürger*in, Neue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen
Als solche Leitkultur oder solches Abendland wird oft eine in Deutschland vorherrschende kulturelle Ordnung bezeichnet. Die Verbindung dieser beiden Begriffe ist historisch falsch (siehe Antijudaismus) und dient häufig der Abgrenzung gegenüber Muslim*innen. Alternativ können z. B. verfassungsgemäße
Werte genannt werden, zu denen sich Gläubige aller Religionen, wie auch nicht gläubige Menschen in Deutschland bekennen sollten.
Weiterführende Begriffe: Heimat, Juden, Kulturkreis, Überfremdung, Volk
(DPs) engl. für Vertriebene. Die UN bezeichnen Personen als displaced people
, die wegen bewaffneter Auseinandersetzungen, Menschenrechtsverletzungen, natürlicher oder menschlich verursachter Katastrophen gezwungen wurden, ihren Heimatort zu verlassen, aber keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben; im Sinne der UN sind DPs Binnenflüchtlinge
. Als historischer Begriff in der deutschen Geschichte bezieht er sich vor allem auf ehemalige KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen nach dem Zweiten Weltkrieg.
Weiterführende Begriffe: Heimatlose Flüchtlinge, Flüchtlinge, Vertriebene
sind Geflüchtete
aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen
aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Flüchtlinge, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
sind deutsche Staatsangehörige oder sog. deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und ihre Nachkommen, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verloren haben. Auch Aussiedler*innen gelten gesetzlich als Vertriebene
. Beide Gruppen haben, ebenso wie Spätaussiedler*innen, einen rechtlichen Anspruch darauf, aus Ländern des ehemaligen Ostblocks in Deutschland aufgenommen zu werden. In der Bundesrepublik bekommen sie in der Regel automatisch die sog. Statusdeutscheneigenschaft und sind somit keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Displaced Persons (DPs), Geflüchtete, Heimatlose Flüchtlinge