sind Geflüchtete aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).
Weiterführende Begriffe: AbschiebungsverbotAsyl- und FlüchtlingsschutzFlüchtlingeGeschützte PersonenSubsidiärer Schutz, Prinzip der Nicht-Zurückweisung