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Asyl

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.1

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete

Rechtspopulismus

dient oft als Beschreibung für die Politik rassistischer Protestparteien. In der Forschung ist umstritten, ob es sich bei Rechtspopulismus um eine Ideologie handelt oder um einen Politikstil von Parteien der radikalen Rechten1 (vgl. rechtsradikal). Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer kritisiert den Begriff »Rechtspopulismus« als verharmlosend und spricht von einem autoritären Nationalradikalimus.2 Fest steht: Rechtspopulist*innen arbeiten mit Gegensätzen, die von einem »reinen Volk« sowie einer »korrupten (politischen) Elite« ausgehen und mit einem Nationalismus, bei dem Eingewanderte, insbesondere Geflüchtete, als Eindringlinge und Bedrohung dargestellt werden. Vertreter*innen des Rechtspopulismus bzw. Rechtsradikale treten oft als angebliche Hüter*innen der demokratischen Ordnung auf.
Weiterführende Begriffe: Ausländerhass, Ethnopluralismus, Ideologien der Ungleichwertigkeit, Neue Rechte, Rechtsextremismus, Neonazi