bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Ausweisung, Dublin-Verfahren, Flüchtlinge
Wird kein Asyl und keine Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt, kann für Asylsuchende ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, wenn Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer Abschiebung besteht. So geschützte Personen erhalten den nationalen subsidiären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte nach europäischem Recht.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Duldung, Geflüchtete, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete
sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen
ist negativ konnotiert. Der Begriff wird (eher in der männlichen Form) häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete
als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden und nicht als Schutzsuchende
. Weitere Alternativen: Asylsuchende
,exilierte Menschen
, je nach Status auch Asylberechtigte
, geschützte Personen
uvm.
Weiterführende Begriffe: Asylmissbrauch, Asylantenschwemme, Flüchtlingsstrom, Wirtschaftsflüchtling
sind Metaphern, die vor allem in den 1980er und 1990er Jahren verbreitet waren. Sie suggerieren, dass es notwendig sei, die Aufnahme von Geflüchteten zu verhindern – diese werden deshalb Naturkatastrophen gleichgesetzt. Wie die Parole »Das Boot ist voll« werden die oben genannten Begriffe als populistische Floskeln und emotional aufgeladene Angstmacherei kritisiert. Inzwischen werden oft die Varianten Flüchtlingsstrom oder »Flüchtlingswelle« gebraucht, die dieselben Assoziationen wecken. Ein neutrales Schlagwort wäre z. B. Fluchtmigration
.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylanten, Armutszuwanderer
ist ein politisches Schlagwort, das seit den 1980er Jahren vor allem dann verwendet wird, wenn es um eine Einschränkung des Asylrechts geht, ähnlich wie die Begriffe »Asyltourismus« oder »Sozialtourismus«. Gleichzeitig handelt es sich um einen Kampfbegriff von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen, die das Recht auf Asyl an sich infrage stellen wollen. Bereits 2001 wird im Zuwanderungsbericht des Bundesinnenministeriums gefordert, den Begriff nur im Zusammenhang mit Einzelfällen zu verwenden. Ein Recht einzufordern bzw. zu beantragen, ist kein Missbrauch, selbst wenn das Begehren erfolglos bleibt. Missbräuchlich ist erst der Betrugsversuch.
Weiterführende Begriffe: Asylbetrüger*in, Asylkritiker/Asylgegner, Armutszuwanderer, Asylantenschwemme, Ausländerkriminalität, Schlepper*innen/Schleuser*innen, Wirtschaftsflüchtling
sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer »Rasse«, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte
nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (bspw. Eindringling, Schönling, Schädling etc.). Dazu kommt, dass der Begriff kein Geschlecht hat und die Menschen außerdem auf einen kleinen Teil ihrer Biografie, also nur auf ihre Flucht, reduziert werden. Alternative Begriffe: Geflüchtete
, Schutzsuchende
oder ggf. Geschützte Personen
.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz
ist eine politisches Schlagwort. Es suggeriert, das Recht auf Asyl in Deutschland könne auf eine bestimmte Anzahl von Personen beschränkt werden. Anfang 2018 einigte sich die Regierungskoalition auf die Formulierung: künftig könne eine »Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000« nicht überstiegen werden. Der Begriff Obergrenze wurde dabei vermieden, weil eine solche Begrenzung rechtlich nicht zulässig ist. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und hat Verfassungsrang.
Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl und Flüchtlingsschutz