ist ein Verteilungsschlüssel, der die Aufteilung von Flüchtlingen in die Bundesländer regelt. Mit ihm wird jährlich neu festgelegt, wie viele Schutzsuchende ein Bundesland aufnimmt. Die Verteilung richtet sich nach den Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung).
Weiterführende Begriffe: Asyl, Geschützte Personen
					
		
  
            
							
							
							
						  
						
										
						
				
							 
									                                    	    
	    		            			            	                                                                                            
		sind Geflüchtete aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Flüchtlinge, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz, Prinzip der Nicht-Zurückweisung