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Kriminalitätsberichterstattung

Ehrenmord

definieren Expert*innen für das Bundeskriminalamt so: »Tötungsdelikte, die im Kontext patriarchalisch geprägter Familienverbände oder Gesellschaften vorrangig von Männern an Frauen verübt werden, um die aus Tätersicht verletzte Ehre der Familie oder des Mannes wiederherzustellen«1. Teils wird die Bezeichnung jedoch allgemein verwendet, zum Beispiel wenn ein türkeistämmiger Mann seine Frau umbringt. In vielen Fällen würde die gleiche Tat, begangen in einem standarddeutschen Umfeld, Familientragödie oder Beziehungstat genannt. Die Weltgesundheitsorganiation (WHO) verwendet für solche Taten den Begriff Femizid. Alternative: Frauenmord (siehe Mord im Namen einer vermeintlichen Ehre).

Weiterführende Begriffe: Ausländerkriminalität, Blutrache, ClanParallelgesellschaft

Extremismus

bezeichnet laut Polizei und Verfassungsschutz extreme politische Haltungen, mit dem Ziel, sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung durchzusetzen. Extremist*innen handeln verfassungsfeindlich, oft auch gewaltsam. Der Begriff ist umstritten, weil er undifferenziert ist und voraussetzt, dass es nur einen extremen linken und rechten Rand gibt. Ideologien der Ungleichwertigkeit und die Ablehnung der Demokratie finden sich jedoch auch in der Mitte der Gesellschaft. Umgangssprachlich wird Extremismus oft irrtümlich mit Radikalismus gleichgesetzt.

Weiterführende Begriffe: Hasskriminalität, Neonazi, Rechtsextremismus Rechtspopulist, Dschihadismus.