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Flüchtlingsschutz

wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Darüber hinaus gibt es subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote für Geflüchtete. Einen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland haben nur politisch Verfolgte, so wäre z. B. ein Bürgerkrieg allein kein Asylgrund, aber ein Grund für subsidiären Schutz.

Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Kontingentflüchtlinge, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Heimatschutz

bezieht sich heute teils auf den Denkmalschutz (Schweiz) und ist ebenso ein militärischer Begriff. Er ist belastet, weil Neonazis ihn häufig nutzen (aus der neonazistischen Vereinigung »Thüringer Heimatschutz« ist der NSU entstanden). Zudem wird Heimatschutz von Rechtsradikalen und Rechtsextremen auch als Argument für mehr Umweltschutz und daraus folgend gegen Einwanderung vorgebracht, um die »deutsche Natur« zu erhalten.

Weiterführende Begriffe: Besorgte Bürger*innen, Bürgerlich (konservativ)

Kontingentflüchtlinge

sind Geflüchtete aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).
Weiterführende Begriffe: AbschiebungsverbotAsyl- und FlüchtlingsschutzFlüchtlingeGeschützte PersonenSubsidiärer Schutz, Prinzip der Nicht-Zurückweisung

Subsidiärer Schutz

kann von Geflüchteten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention in Anspruch genommen werden, wenn ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde. Sie werden als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt, wenn sie den Behörden stichhaltige Gründe dafür vorbringen können, dass ihnen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Dann wird ein einjähriger Schutz gewährt, mit Möglichkeit zur Verlängerung auf drei Jahre.
Weiterführende Begriffe: BleiberechtDuldungGeschützte PersonenPrinzip der Nicht-Zurückweisung