wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Darüber hinaus gibt es subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote für Geflüchtete. Einen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland haben nur politisch Verfolgte, so wäre z. B. ein Bürgerkrieg allein kein Asylgrund, aber ein Grund für subsidiären Schutz.
Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Kontingentflüchtlinge, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
bezieht sich heute teils auf den Denkmalschutz
(Schweiz) und ist ebenso ein militärischer Begriff. Er ist belastet, weil Neonazis ihn häufig nutzen (aus der neonazistischen Vereinigung »Thüringer Heimatschutz« ist der NSU entstanden). Zudem wird Heimatschutz von Rechtsradikalen und Rechtsextremen auch als Argument für mehr Umweltschutz
und daraus folgend gegen Einwanderung vorgebracht, um die »deutsche Natur« zu erhalten.
Weiterführende Begriffe: Besorgte Bürger*innen, Bürgerlich (konservativ)
sind Geflüchtete
aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen
aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Flüchtlinge, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
kann von Geflüchteten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention in Anspruch genommen werden, wenn ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde. Sie werden als subsidiär Schutzberechtigte
anerkannt, wenn sie den Behörden stichhaltige Gründe dafür vorbringen können, dass ihnen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Dann wird ein einjähriger Schutz gewährt, mit Möglichkeit zur Verlängerung auf drei Jahre.
Weiterführende Begriffe: Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Prinzip der Nicht-Zurückweisung