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Abschiebung

bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.

Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Ausweisung, Dublin-Verfahren, Flüchtlinge

Abschiebungsverbot

Wird kein Asyl und keine Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt, kann für Asylsuchende ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, wenn Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer Abschiebung besteht. So geschützte Personen erhalten den nationalen subsidiären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte nach europäischem Recht.

Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, BleiberechtDuldungGeflüchtetePrinzip der Nicht-Zurückweisung

Asyl und Flüchtlingsschutz

sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylsuchende, Bleiberecht, DuldungGeschützte Personen

Asylbewerber*innen

sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchende*r. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie einfach. Alternative Begriffe: Geflüchtete oder Schutzsuchende.
Weiterführende Begriffe: AsylsuchendeAsyl- und FlüchtlingsschutzGeflüchtete

Asylsuchende

wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff Flüchtlinge gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR ist ein*e Asylsuchende*r aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte*r gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigte*r aber noch nicht erhalten hat.
Weiterführende Begriffe: AsylbewerberAsyl- und FlüchtlingsschutzGeflüchtete

Ausweisung

ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.

Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und FlüchtlingsschutzAusländerkriminalitätIllegale Migrant*innen