bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Ausweisung, Dublin-Verfahren, Flüchtlinge
Wird kein Asyl und keine Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt, kann für Asylsuchende ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, wenn Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer Abschiebung besteht. So geschützte Personen erhalten den nationalen subsidiären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte nach europäischem Recht.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Duldung, Geflüchtete, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen
sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchende*r
. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie bereits. Alternative Begriffe: Geflüchtete
oder Schutzsuchende
.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geflüchtete
wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff Flüchtlinge gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR ist ein*e Asylsuchende*r
aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte*r
gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigte*r aber noch nicht erhalten hat.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geflüchtete
ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Ausländerkriminalität, Illegale Migrant*innen
Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige europäische Staat festgestellt. Grundlage dafür ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (Dublin-Staaten). Die wichtigste Regel darin besagt, dass Schutzsuchende
in dem europäischen Staat Asyl beantragen müssen, in den sie nachweislich zuerst eingereist sind. Nur unbegleitete Minderjährige haben das Recht, zu ihrer Familie zu gehen oder dort aufgenommen zu werden, wo sie sich aufhalten. Kritik an diesem Verfahren gibt es, weil dadurch vor allem die ärmeren süd- und osteuropäischen Staaten für die Asylverfahren verantwortlich gemacht werden.
Weiterführender Begriff: sichere Drittstaaten
sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer »Rasse«, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte
nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (bspw. Eindringling, Schönling, Schädling etc.). Dazu kommt, dass der Begriff kein Geschlecht hat und die Menschen außerdem auf einen kleinen Teil ihrer Biografie, also nur auf ihre Flucht, reduziert werden. Alternative Begriffe: Geflüchtete
, Schutzsuchende
oder ggf. Geschützte Personen
.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz
ist ein beschönigender Begriff für die Ausreise bzw. Rückkehr, die Asylsuchenden nahe gelegt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lehnen sie ab, muss nach spätestens 30 Tagen die Abschiebung erfolgen.
Weiterführende Begriffe: Ausweisung
sind Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse angenommen wird, »dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet« (Art. 16a GG). Die Einstufung erfolgt nicht einheitlich durch die EU, sondern nur durch die jeweiligen Regierungen der EU-Staaten und fällt unterschiedlich aus. Deshalb wäre durch die Bundesregierung als sicher eingestufte Herkunftsländer
eine zwar lange, aber treffendere Bezeichnung. Asylgesuche von Geflüchteten aus Ländern, die als sicher gelten, werden schneller bearbeitet und in der Regel abgelehnt. Asylsuchende haben nur eine Woche Zeit, Widerspruch einzulegen und können innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung abgeschoben werden.
Weiterführende Begriffe: Abschiebung, Sichere Drittstaaten