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Asyl und Flüchtlingsschutz

sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylsuchende, Bleiberecht, DuldungGeschützte Personen

Bleibeperspektive

Der Begriff soll die Kategorisierung von Asylsuchenden in solche mit guter/günstiger Bleibeperspektive und jene mit schlechter/geringer Bleibeperspektive zulassen. Letztere sind Menschen aus Ländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich niedriger Schutzquote. Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive erhalten einen schnelleren Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Die Einteilung in »gute« und »schlechte« Schutzsuchende läuft einem Grundgedanken des Asylrechts, der individuellen Prüfung der Fluchtgründe, zuwider.

Weiterführende Begriffe: Abschiebung, Einwander*innen, Geflüchtete

Flüchtlinge

sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer »Rasse«, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (bspw. Eindringling, Schönling, Schädling etc.). Dazu kommt, dass der Begriff kein Geschlecht hat und die Menschen außerdem auf einen kleinen Teil ihrer Biografie, also nur auf ihre Flucht, reduziert werden. Alternative Begriffe: GeflüchteteSchutzsuchende oder ggf. Geschützte Personen.

Weiterführende Begriffe: AsylsuchendeAsyl- und Flüchtlingsschutz, BleiberechtGeschützte PersonenSubsidiärer Schutz

Flüchtlingskrise

ist ein häufig benutztes Schlagwort in der Asyldebatte. Es sagt aus, dass es eine Krise wegen geflüchteten Menschen gebe und weist die Verantwortung den Schutzsuchenden zu, anstatt die Ursachen für Probleme z.B. im Versagen deutscher Politik oder Strukturen zu suchen. Entsprechend kann stattdessen auch von einer Krise der Asylpolitik oder neutraler von Fluchtmigration oder Fluchtbewegung die Rede sein.

Weiterführende Begriffe:Flüchtlingsstrom, -zustrom, -welle, Asylkritiker*in / Asylgegner*in, Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

Sekundärmigration

beschreibt die Bewegung von Geflüchteten von einem Mitgliedsstaat der EU zu einem anderen. Im Europäischen Parlament wird der Terminus »Secondary Migration / Movement« benutzt, im Deutschen ist Binnenmigration verständlicher. Der Gegenbegriff von Sekundärmigration ist Primärmigration, also eine Fluchtmigration in Länder an der europäischen Außengrenze.

Weiterführende Begriffe: