Archiv

AnkER-Zentrum

abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern so lange wohnen, bis ihre Asylverfahren endgültig abgeschlossen sind. Danach sollen sie auf zugewiesene Wohnorte verteilt oder direkt abgeschoben werden können. Es wird kritisiert, dass Asylverfahren oft viele Monate lang dauern und die Menschen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können. Auch sei in diesen Einrichtungen keine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung gewährleistet.

Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl, Zuwander*innen, Vertriebene, Flüchtlinge

Asyl

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.1

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete

Ausweisung

ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.

Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und FlüchtlingsschutzAusländerkriminalitätIllegale Migrant*innen