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Asyl und Flüchtlingsschutz

sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylsuchende, Bleiberecht, DuldungGeschützte Personen

Asylbewerber*innen

sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchende*r. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie einfach. Alternative Begriffe: Geflüchtete oder Schutzsuchende.
Weiterführende Begriffe: AsylsuchendeAsyl- und FlüchtlingsschutzGeflüchtete

Asylsuchende

wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff Flüchtlinge gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR ist ein*e Asylsuchende*r aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte*r gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigte*r aber noch nicht erhalten hat.
Weiterführende Begriffe: AsylbewerberAsyl- und FlüchtlingsschutzGeflüchtete

De-facto-Flüchtlinge

haben entweder keinen Antrag auf Asyl gestellt oder ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Bezeichnung de-facto-Flüchtling ist kein Rechtsbegriff, taucht aber hin und wieder auf, meistens für Personen, denen aus humanitären Gründen die Rückkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar ist (z.B. wegen drohender Todesstrafe oder Folter im Herkunftsland).
Weiterführende Begriffe: Bleiberecht,Duldung, Geflüchtete, Illegale Migranten

Exilierte

kann als alternative Bezeichnung für Flüchtlinge oder Schutzsuchende benutzt werden. Der Begriff Exilierte betont, dass geflüchtete Menschen sich dazu gezwungen sehen, ihre Heimat aufgrund von lebensbedrohlichen oder menschenunwürdigen Verhältnissen zu verlassen, auch wenn sie nicht von staatlicher Seite des Landes verwiesen werden.

Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Geschützte Personen, Abschiebung, Asyl und Flüchtlingsschutz,

Flüchtlinge

sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer »Rasse«, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (bspw. Eindringling, Schönling, Schädling etc.). Dazu kommt, dass der Begriff kein Geschlecht hat und die Menschen außerdem auf einen kleinen Teil ihrer Biografie, also nur auf ihre Flucht, reduziert werden. Alternative Begriffe: GeflüchteteSchutzsuchende oder ggf. Geschützte Personen.

Weiterführende Begriffe: AsylsuchendeAsyl- und Flüchtlingsschutz, BleiberechtGeschützte PersonenSubsidiärer Schutz

Geflüchtete

wird als Alternativbegriff für Flüchtlinge verwendet, weil damit die als kleinmachend und teils abwertend empfundene Endung »-ling« umgangen wird. Da es sich um keinen juristischen Begriff handelt, ist er bei der Berichterstattung in vielen Fällen einsetzbar: geflüchtete Menschen können auch jene sein, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus haben. Weitere Alternativen: SchutzsuchendeExilierte, Asylsuchende (ggf. Geschützte Personen).

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und FlüchtlingsschutzBleiberechtDe-facto-FlüchtlingeSubsidiärer Schutz

Geschützte Personen

bezeichnet alle Menschen, die unter AsylschutzFlüchtlingsschutz, Subsidiärem Schutz und Abschiebungsverbot stehen.

Weiterführende Begriffe: BleiberechtDuldungFlüchtlingeGeflüchtete, Genfer Flüchtlingskonvention

Illegale Migrant*innen

wurde eine Zeit lang (in der männlichen Form) von der Bundesregierung oder in EU-Rechtsakten für Menschen verwendet, die ohne Genehmigung einreisen oder sich ohne gültige Papiere in einem Land aufhalten. Gängiger ist es, von illegaler oder irregulärer Migration zu sprechen; eine bekannte Parole von Menschenrechtsorganisationen lautet »Kein Mensch ist illegal«, d. h. nur Handlungen können ungesetzlich sein. Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat deshalb bereits 2013 beschlossen, den Terminus nicht mehr zu verwenden. In Frankreich ist die Selbstbezeichnung Sans Papiers üblich, papierlose Migrant*innen. Weitere Alternativen: illegalisierte Migrant*innen, irreguläre Migrant*innen oder undokumentierte Migration.

Weiterführende Begriffe: AsylbewerberAsyl- und FlüchtlingsschutzAusländerkriminalitätAusweisung, Geflüchtete

Kontingentflüchtlinge

sind Geflüchtete aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).
Weiterführende Begriffe: AbschiebungsverbotAsyl- und FlüchtlingsschutzFlüchtlingeGeschützte PersonenSubsidiärer Schutz, Prinzip der Nicht-Zurückweisung