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Grenze des Sagbaren

wird in der Berichterstattung oft im Kontext von gezielten sprachlichen Tabubrüchen durch Rechtsradikale und Rechtsextreme erwähnt. Meist geht es um die Frage, ob sich eine Grenze dahin verschoben hat, dass menschenfeindliche und verhetzende Aussagen nun sagbar seien. Allein die Frage kommt einem Zugeständnis an diejenigen gleich, die versuchen, solche Aussagen in die Mitte des gesellschaftlichen und medialen Diskurses zu holen.

Weiterführende Begriffe: Meinungsdiktatur, Political Correctness, Sprachpolizei, Zensur

Meinungsdiktatur

herrscht in Deutschland zwar nicht (Art. 5 GG Meinungsfreiheit), in rechten Kreisen wird trotzdem oft behauptet, man könne seine Meinung nicht mehr äußern. Dahinter steckt meistens die Strategie, rassistische Aussagen zu relativieren und Fortschritte in Sachen sensibler Sprache zu diskreditieren.
Weiterführende Begriffe: Lügenpresse, Political Correctness, Sprachpolizei, Zensur

Zensur

wäre im Sinne des Grundgesetzes eine staatliche Kontrolle von Medien vor ihrer Veröffentlichung (Vorzensur) und ist in Deutschland verboten (Art. 5 GG). Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo andere Rechte verletzt werden, z. B. durch Volksverhetzung. Werden strafbare Inhalte im Internet nachträglich gelöscht, geschieht das im Rahmen der Strafverfolgung und / oder des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, NetzDG. Teilweise wird eine »Zensur« beklagt, wenn gegen rassistische Äußerungen und für zivile Umgangsformen appelliert wird. Tatsächlich ist das lediglich ein Ausdruck guter Manieren und einer Meinungsvielfalt im demokratischen Diskurs.
Weiterführende Begriffe: Lügenpresse, Meinungsdiktatur, Political Correctness (PC), Sprachpolizei, Staatsfunk