bezeichnet die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer*innen, die sich schon länger ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, weil sie zum Beispiel als abgelehnte Asylsuchende geduldet wurden. In Deutschland wird der Begriff auch als politische Forderung und synonym zum international gebräuchlicheren Begriff Legalisierung
verwendet. Voraussetzungen für die sog. gesetzliche Bleiberechts- und Altfallregelung sind unter anderem objektive Abschiebehindernisse, ein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland, eine Arbeitsstelle sowie Integrationsnachweise.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geschützte Personen, Prinzip der Nicht-Zurückweisung