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Bleiberecht

bezeichnet die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer*innen, die sich schon länger ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, weil sie zum Beispiel als abgelehnte Asylsuchende geduldet wurden. In Deutschland wird der Begriff auch als politische Forderung und synonym zum international gebräuchlicheren Begriff Legalisierung verwendet. Voraussetzungen für die sog. gesetzliche Bleiberechts-  und Altfallregelung sind unter anderem objektive Abschiebehindernisse, ein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland, eine Arbeitsstelle sowie Integrationsnachweise.

Weiterführende Begriffe: Asyl- und FlüchtlingsschutzGeschützte PersonenPrinzip der Nicht-Zurückweisung

Duldung

betrifft Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, von deren Abschiebung jedoch vorübergehend abgesehen wird, weil ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht oder eine Abschiebung nicht möglich ist (zum Beispiel, weil in dem Herkunftsland Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben). Durch die Duldung wird der Aufenthalt zwar nicht rechtmäßig, aber es entfällt die Strafbarkeit wegen »illegalen Aufenthalts«.

Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Illegale Migrant*innen