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Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen

wurde von der Fachkommission Integrationsfähigkeit1der Bundesregierung eingebracht, um den recht weit gefassten und inzwischen stigmatisierenden Begriff »Migrationshintergrund« abzulösen. Eingewanderte und ihre Nachkommen sind dem Vorschlag der Fachkommission nach nur Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind und ihre Kinder, wenn beide Elternteile eigene Einwanderungserfahrungen haben. Wie in anderen Einwanderungsländern üblich, soll ausschlaggebend sein, ob die Menschen tatsächlich eingewandert sind. Ihre Nationalität ist dabei nachrangig (anders als bei Menschen mit Migrationshintergrund).

Weiterführende Begriffe: Einwanderer, Menschen mit internationaler Geschichte, Kinder nichtdeutscher HerkunftsspracheMenschen aus Einwandererfamilien, Wurzeln, mit griechischen etc.

Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache

(»ndH«) ist ein abstrakter Fachbegriff, der vor allem im Bildungsbereich für Schüler*innen verwendet wird. Er ist der Versuch, bestimmte Förderbedürfnisse zu benennen, ohne Kinder einer Herkunftsgruppe zuzuordnen. Leider verbirgt sich dahinter ein defizitorientierter Blick: In der Schuleingangsuntersuchung wird allein der Frage nachgegangen, ob das Kind als erste Sprache Deutsch gelernt hat. Genauso geeignet und weniger abstrakt: Mehrsprachige Kinder oder Kinder mit internationaler Geschichte.
Weiterführende Begriffe: Einwanderer und ihre NachkommenMenschen aus Einwandererfamilien