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Schlepper*innen / Schleuser*innen

Fluchthelfer*innen werden in der Berichterstattung oft mit Schlepper*innen oder Schleuser*innen gleichgesetzt, obwohl die Begriffe unterschiedliche Bedeutungen haben: Fluchthelfer*in ist die wertfreie Bezeichnung für jemanden, der*die anderen zur Flucht verhilft. Geht es allerdings nicht um Hilfe, sondern vor allem um Profit, sind Schlepper*in oder Schleuser*in die angemessenen Bezeichnungen, da sie laut Duden jemanden beschreiben, der*die andere »gegen Bezahlung illegal von einem Land in ein anderes bringt«. Der juristisch korrekte Begriff dafür lautet Menschenschmuggel.

Weiterführende Begriffe:

Sekundärmigration

beschreibt die Bewegung von Geflüchteten von einem Mitgliedsstaat der EU zu einem anderen. Im Europäischen Parlament wird der Terminus »Secondary Migration / Movement« benutzt, im Deutschen ist Binnenmigration verständlicher. Der Gegenbegriff von Sekundärmigration ist Primärmigration, also eine Fluchtmigration in Länder an der europäischen Außengrenze.

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