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Extremismus

bezeichnet laut Polizei und Verfassungsschutz extreme politische Haltungen, mit dem Ziel, sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung durchzusetzen. Extremist*innen handeln verfassungsfeindlich, oft auch gewaltsam. Der Begriff ist umstritten, weil er undifferenziert ist und voraussetzt, dass es nur einen extremen linken und rechten Rand gibt. Ideologien der Ungleichwertigkeit und die Ablehnung der Demokratie finden sich jedoch auch in der Mitte der Gesellschaft. Umgangssprachlich wird Extremismus oft irrtümlich mit Radikalismus gleichgesetzt.

Weiterführende Begriffe: Hasskriminalität, Neonazi, Rechtsextremismus Rechtspopulist, Dschihadismus.

Radikalismus

beschreibt radikale politisch-ideologische Positionen, die die Grundwerte unserer freiheitlichen Demokratie nicht generell in Frage stellen. Man kann Radikalismus als eine Art legale Vorstufe zum Extremismus betrachten. Radikale haben zum Ziel unsere Gesellschaftsordnung grundlegend zu verändern, bewegen sich dabei aber noch innerhalb der Grenzen der Verfassung. »In einem lebendigen demokratischen Diskurs haben auch radikale Ansichten ihren Platz«, heißt es laut Verfassungsschutz.1
Weiterführende Begriffe: Dschihadismus, Islamismus, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rechtsradikal