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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt in Deutschland das Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, fest1. Es wurde 2006 verabschiedet und bildet seitdem die juristische Grundlage, um sich gegen Diskriminierung zu verteidigen.

Weiterführende Begriffe: Intersektionalität, Marginalisierung, Mehrfachdiskriminierung, Rassismus, Zero Discrimination Day

Intersektionalität

bezeichnet die Verschränkung von unterschiedlichen Diskriminierungsformen. So erlebt eine Schwarze Frau beispielsweise andere Diskriminierungen als eine weiße Frau, da sich Anti-Schwarzer Rassismus und misogyner Sexismus zu einem eigenen Phänomen verbinden. Der Begriff wurde von der Juristin und Schwarzen Feministin Kimberlé Crenshaw geprägt1. Synonym ist auch oft die Rede von Mehrfachdiskriminierung oder mehrdimensionaler Diskriminierung. Bekannte Diskriminierungsformen sind: Verschiedene Formen von Rassismus, Sexismus, Homosexuellenfeindlichkeit, Transfeindlichkeit, Ableismus, Klassismus. Weniger bekannt sind: Ageismus, Saneismus, Lookismus.

Weiterführende Begriffe: Marginalisierung, Mehrfachdiskriminierung